Ermäßigung bei Hort- und Kitabeiträgen für Trierer Eltern

Trier · Nach monatelangen Protesten gegen die Erhöhung der Elternbeiträge für Krippen- und Hortkinder hat die Trierer Sozialdezernentin Angelika Birk Ermäßigungen für Härtefälle angekündigt. Wie diese genau aussehen sollen, ist noch offen.

Trier. 15 Trierer Familien haben bislang Beschwerde gegen die Erhöhung der Elternbeiträge für Hort- und Krippenplätze in Trie rer Kitas eingereicht. "Berücksichtigt man, dass insgesamt 800 Familien betroffen sind, erscheint diese Zahl sehr gering", erklärte Sozialdezernentin Angelika Birk in der Stadtratssitzung am Dienstagabend.
Die Stadt hatte die Höhe der Elternbeiträge zum 1. Januar neu geregelt. Stärker als bislang wurde dabei die Höhe des tatsächlichen Nettoeinkommens der Eltern berücksichtigt. Gegen die teils kräftigen Erhöhungen hatte es in den vergangenen Monaten heftige Elternproteste gegeben (der TV berichtete mehrfach).
Im Mai hatte der Stadtrat Birk beauftragt, die Auswirkungen der Erhöhung zu eruieren: 15 Familien haben Beschwerde eingelegt. Die Stadt hat zudem bei 49 Kitas nach Härtefällen gefragt. Details, ab wann ein Fall ein Härtefall ist, wurden nicht definiert. 37 Einrichtungen reagierten und meldeten insgesamt 80 Härtefälle. "Überwiegend handelt es sich um Familien mit einem bis drei Kindern. 28 Kinder wurden abgemeldet. In 52 Fällen wurden Stundungen bei der Zahlung der angefallenen Hortbeiträge vereinbart", zählte Birk am Dienstag auf.
Für Familien, die zwei oder mehr Kinder gleichzeitig in kostenpflichtiger Betreuung haben - also Krippenkinder unter zwei Jahren oder Schulkinder im Hort - , will die Stadt nun eine Ermäßigungsregel entwickeln. Wie diese konkret aussehen soll, steht noch nicht fest. Die Verwaltung will im Oktober ein Konzept vorstellen. "Die Anzahl der betroffenen Familien wird überschaubar sein, es dürften pro Jahr etwa 20 bis 30 Familien mit mehreren Kindern gleichzeitig sein", sagte Birk.
Mit ihrer Ankündigung kam die Sozialdezernentin in der Stadtratssitzung Anträgen der SPD als auch des schwarz-grünen-Bündnisses zuvor. Die SPD fordert, dass zur Entlastung von Mehr-Kind-Familien die Berechnungsgrundlage geändert werden solle und ein drittes Kind grundsätzlich beitragsfrei bleibe.
CDU und Grüne schlossen sich an und forderten darüber hinaus, dass die Beitragstabelle alle zwei Jahre aktualisiert werden müsse. Weil CDU und Grüne erst am Vorabend die Änderungsvorschläge eines Elternausschusses erreicht hätten, zog CDU-Sprecherin Jutta Albrecht den schwarz-grünen Antrag allerdings zurück.Dreifache Mutter zahlt mehr


Die gesamte - vom Stadtrat 2014 beschlossene - Beitragstabelle müsse noch einmal im Ausschuss diskutiert werden, forderte Albrecht stattdessen. "Nicht der ist ein schlechter Politiker, der Fehler macht, sondern der, der diese wiederholt", begründete sie die Kehrtwende. Die SPD stimmte gegen den Verweis in den Ausschuss, der übrige Rat folgte dem schwarz-grünen Vorschlag.
Die Triererin Edith Hinterwimmer ist Mutter von drei Kindern. Dafür, dass das Schulkind im Hort und das Einjährige in der Krippe betreut wird, zahlt die Familie 928 Euro im Monat. "Nach der alten Tabelle wären es 650 Euro weniger gewesen", hat Hinterwimmer ausgerechnet. Dass die neue Beitragstabelle für Mehr-Kind-Familien überprüft werden soll, freut sie. "Die Beiträge hätten erst gar nicht von einem auf den anderen Monat so stark angehoben werden dürfen!"
Denn dass es "nur" 28 Abmeldungen nach der Erhöhung gegeben hätte, könne über die Unzufriedenheit der Eltern hinwegtäuschen: "Viele Familien können oder wollen so viel Geld nicht zahlen, können die Betreuung aber auch nicht von jetzt auf gleich umorganisieren. Daher könnte es sein, dass sich die Abmeldungen erst im nächsten Jahr wirklich durchschlagen werden." Je nachdem, wie stark die Ermäßigung ausfalle, könne es allerdings auch sein, dass Eltern, die ihre Kinder aus Kostengründen abgemeldet haben, dies rückgängig machen wollen.
"Ob sie allerdings dann die begehrten Plätze tatsächlich wieder zurückbekommen, muss sich dann zeigen", sagt Hinterwimmer.Extra

Welche Folgen es haben wird, dass das Bundesverfassungsgericht am Dienstag das Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder nicht in Kitas betreuen lassen, gekippt hat, ist ebenfalls noch offen. Sozialdezernentin Birk sagte dazu in der Stadtratssitzung: "Wir stehen in Kontakt mit Bund und Land, wie wir mit aktuellen Anträgen auf Betreuungsgeld umgehen und erwarten in den nächsten Tagen dazu eine Anweisung. Fest steht: Bereits ausgezahltes Betreuungsgeld muss nicht zurückgezahlt werden." woc