Erpressung aus Eifersucht - Amtsgericht Trier verurteilt 45-Jährigen zu Bewährungsstrafe

Trier · Ein nicht vorbestrafter Angestellter bedroht seinen Vermieter, einen Unternehmer, und fordert in anonymen Erpresserbriefen zuerst 35 000 und dann 55 000 Euro. Doch bei der Geldübergabe schnappt ihn ein Spezialeinsatzkommando der Polizei. Der Angeklgte wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

 Das Trierer Landgericht

Das Trierer Landgericht

Foto: Friedemann Vetter

Trier. "Wir kennen die Schul- und Arbeitswege Ihrer Kinder und auch das Freizeitverhalten Ihrer Frau. Wenn Sie nicht zahlen, wird es zu Vorfällen kommen." Wortwahl und Aufbau der Briefe, die ein regionaler Unternehmer erhalten hat, wirken weder wie ein schlechter Scherz noch wie das Werk von Amateuren. "Das ist professionelle Arbeit", sagt Richter Hans-Jürgen Ferring. Der 45 Jahre alte Autor dieser Schreiben sitzt vor ihm auf der Anklagebank des Amtsgerichts Trier.
Beim Verfassen der massiven Drohungen hat der Täter außerdem keine Fingerabdrücke hinterlassen. "Allein auf der Basis der Spurenlage wären Sie nicht überführbar gewesen", bestätigt Ferring dem Angeklagten. Doch der 45-Jährige machte schließlich doch einen Fehler, wurde auf frischer Tat ertappt, verhaftet und vor Gericht gestellt. Dort gesteht er am Montagmorgen alles und spricht von dem "größten Mist, den ich in meinem Leben gebaut habe".
Der Beschuldigte ist kein Gangster, kein Berufsverbrecher, sondern ein nicht vorbestrafter, gut verdienender Angestellter. Warum er seinen Vermieter in Sommer und Herbst 2012 dennoch erpressen wollte, wisse er heute selbst nicht mehr genau. "Ich kann nicht mehr sagen, was mich dazu getrieben hat. Es tut mir sehr leid, ich möchte mich entschuldigen."
Richter Ferring nähert sich den Motiven in einer vorsichtigen Befragung. Der von Anwältin Sylvia Karrenbauer vertretene Angeklagte arbeitet mit und legt offen, was ihn bewegt hat. "Sehr überheblich" und "arrogant" sei ihm sein Vermieter vorgekommen, sagt er. Und dann kommt das Hauptargument: "Außerdem hat er ein übermäßiges Interesse an meiner Freundin gezeigt. Deshalb wollte ich ihn einfach aus der Ruhe bringen."
Eifersucht als Motiv einer versuchten Erpressung - diese Darstellung zieht sich durch die gesamte Beweisaufnahme. Das Geld sei ihm nicht wichtig gewesen, betont der Angeklagte. Und tatsächlich ist er am Übergabeort der 35 000 Euro, die der zu Tode erschrockene Unternehmer bereitgestellt hat, überhaupt nicht erschienen. Bis zu diesem Zeitpunkt hat ihn auch niemand im Verdacht.
Doch vier Monate später schickt er ein zweites Schreiben, wieder ohne Fingerabdrücke, wieder mit massiven Drohungen. Und dieses Mal fordert er 55 000 Euro, die einem von ihm ausgewählten Kurier übergeben und von diesem überbracht werden sollen. "Der kleine, dicke Mieter soll das Geld bringen", steht in dem Schreiben. Damit meint er sich selbst: Der Erpresser schlägt sich als Kurier vor. Und wieder geht der Unternehmer darauf ein. Mittlerweile hat er außerdem zum Schutz seiner Familie für 14 000 Euro eine Videoanlage installieren lassen.
Der Angeklagte fährt mit dem Geld los und behauptet später, er habe es maskierten und bewaffneten Männern übergeben. Doch die Polizei hat ihn während der gesamten Zeit immer im Auge. Da die Beamten keine maskierten Männer gesehen haben, schöpfen sie Verdacht und nehmen den 45-Jährigen fest.
Das Gericht verurteilt ihn am Montag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten und zu einer Geldstrafe von 5000 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig, der Verurteilte verzichtet auf Rechtsmittel. Er muss mit einer massiven zivilrechtlichen Schadenersatzklage des Unternehmers rechnen.

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