Erpressung, Schläge, Drogen: 30-Jähriger muss in Haft

Trier · Für drei Jahre und vier Monate muss ein 30-Jähriger ins Gefängnis, weil er mit Drogen gehandelt und einen Mann erpresst und geschlagen hat. Das Urteil, das die erste Große Strafkammer des Landgerichts Trier gesprochen hat, ist rechtskräftig.

Die erste Große Strafkammer des Trierer Landgerichts hat gestern einen 30-jährigen Mann wegen räuberischer Erpressung, Körperverletzung und Drogenhandels zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.

Er hat nach Auffassung des Gerichts mit einem damals 17-Jährigen im Sommer 2011 Drogen konsumiert und dabei in Kauf genommen, dass dieser noch minderjährig war. Zudem habe er später mit Marihuana gehandelt.

Als es zwischen den beiden Männern schließlich zu einem Streit um die Bezahlung der Drogen kam, hat der Verurteilte den Jüngeren erpresst und aufgefordert, Geld zu stehlen, was diesem jedoch misslang.

Zudem verprügelte der Täter das Opfer einige Monate später in einer Trierer Diskothek, als es erneut zum Streit um das Drogengeld kam. Der Verurteilte ist, so die Auffassung des Gerichts, von hinten auf den 17-Jährigen zugegangen, hat ihm ohne Vorwarnung den Hals zugedrückt, sein Knie in den Bauch gestoßen und in der Toilette so stark geschlagen, dass das Opfer Gesichtsprellungen mit starken Schwellungen an den Augen und den Lippen erlitt.

Der Angeklagte ist vorbestraft, unter anderem wegen Körperverletzung und Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er sitzt seit Mai in Untersuchungshaft. Das Urteil ist rechtskräftig.

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