Pandemie Erstmals in diesem Jahr keine Neuinfektionen in Trier und dem Kreis Trier-Saarburg

Das gab es 2021 noch nicht: Niemand in Stadt oder Kreis hat sich neu mit dem Corona-Virus angesteckt. Die Inzidenzen sind weiter gesunken und liegen mittlerweile unter fünf.

Erstmals in diesem Jahr keine Neuinfektionen in Trier und dem Kreis Trier-Saarburg
Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen bleibt bei 7189 (2749 in der Stadt Trier und 4440 im Landkreis Trier-Saarburg).

Heutiger Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner laut Angaben des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz:

  • Stadt Trier: 4,5
  • Landkreis Trier-Saarburg: 3,3

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt weiter bei 192. Diese verteilen sich wie folgt: 145 im Landkreis und 47 in der Stadt Trier. Aktuell befindet sich kein Patient aus der Region mehr wegen einer Covid-19-Erkrankung in stationärer Behandlung.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg unverändert wie folgt auf die Verbandsgemeinden.

  • VG Hermeskeil: 700
  • VG Konz: 1032
  • VG Ruwer: 448
  • VG Saarburg-Kell: 1129
  • VG Schweich: 644
  • VG Trier-Land: 487

Seit gestern wurde dem Gesundheitsamt ein weiterer Nachweis einer Virus-Mutation gemeldet.

Aktuelle Impfquote in Stadt und Kreis

Im gemeinsamen Impfzentrum des Kreises und der Stadt wurden (Stand heute, 14 Uhr) 66.075 Erstimpfungen und 38.272 Zweitimpfungen vorgenommen. Die gemeinsame Impfquote inklusive Impfungen bei Hausärzten und durch mobile Impfteams beläuft sich auf 47,8 Prozent bei Erstimpfungen (124.224 Personen) und 27,5 Prozent bei Zweitimpfungen (71.522 Personen).

Aktuelle Informationen zu Fragen rund um das Thema Impfungen finden sich ansonsten auf der Internetseite des Landes https://impftermin.rlp.de

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln weiterhin beachten

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät auch bei den aktuell niedrigen Zahlen unverändert, im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort