Erstmals Preisträgerin für Arbeit im Umwelt- und Technikrecht

Trier · Anlässlich des 28. Trierer Kolloquiums für Umwelt- und Technikrecht hat das Institut für Umwelt und Technikrecht der Universität Trier erstmals den Michael-Kloepfer-Preis verliehen. Der mit 4000 Euro dotierte Forschungspreis ging an Anna-Maria Schlecht.

Trier. Wer ist für Umweltschäden wie die Atomkatastrophe in Fukushima oder den Untergang der Deepwater Horizon im Golf von Mexiko verantwortlich, und wer haftet? Über solche Fragen diskutierten rund 100 Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis im ERA Conference Centre in Trier beim 28. Trierer Kolloquium für Umwelt- und Technikrecht. Dabei verlieh das Institut für Umwelt und Technikrecht der Universität Trier (IUTR) den Michael-Kloepfer-Preis - Professor Michael Kloepfer ist ein Gründungsmitglied des IUTR.
Erste Preisträgerin ist Anna-Maria Schlecht. Sie wurde für ihre Dissertation "Die Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern im deutschen Umweltrecht" geehrt. In der Arbeit geht es um die Begründung der Annahme, dass Verfahrensfehler im Umweltrecht stärker sanktioniert werden müssten. Auf höchstem Niveau analysierte sie die Stimmigkeit des bisherigen Konzepts des deutschen Umwelt- und Verwaltungsrechts zur Bedeutung von Verfahrensfehlern und verfasste eine kenntnisreiche und durchdachte Arbeit.
Ziele des Kolloquiums bestanden zum einen darin, eine erste Bilanz der in jüngerer Zeit auf dem Gebiet der Umwelthaftung erfolgten Rechtsentwicklungen zu ziehen. Zum anderen galt es, die Reaktionen des nationalen, europäischen und internationalen Rechts auf die aktuellen Geschehnisse zu beleuchten. Im Zusammenhang mit der friedlichen Nutzung der Atomkraft, der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid und der Entstehung von Ölverschmutzungsschäden durch Offshore-Aktivitäten setzten sich die Vorträge sowohl mit der Verantwortlichkeit von Staaten als auch mit der Betreiberhaftung für Umweltschäden auseinander. Es ging um erste Erfahrungen mit der EU-Umwelthaftungsrichtlinie, aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des europäischen Umwelt sanktionenrechts und grundrechtliche Schutzpflichten des Staates. Ebenso wurde auf die umweltstrafrechtliche Verantwortlichkeit von Leitungspersonen in Unternehmen und den Versicherungsschutz im Hinblick auf Umweltschäden eingegangen. Zwischen den einzelnen Vorträgen beteiligten sich die Teilnehmer rege an den Diskussionen. red

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