Es fehlt das Votum der Kreisverwaltung

Waldrach/Trier · Die Weihnachtsferien sind vorbei, und der Tag der Entscheidung naht. Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg wird bald darüber befinden, ob ihrer Meinung nach Bernhard Busch Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Ruwer bleiben darf.

Waldrach/Trier. Bis zum Sankt Nimmerleinstag darf es sich nicht hinziehen. Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg muss zeitnah ihre Ermittlungen im Disziplinarverfahren gegen Bernhard Busch (FDP) abschließen und das Verhalten des Bürgermeisters bewerten. So lauten die gesetzlichen Vorgaben. Nach Auskunft der Kreisverwaltung gibt es bisher jedoch keine Antwort auf die Frage, wie es aus disziplinarischer Sicht zu bewerten ist, dass Bürgermeister Busch unter anderem über mehrere Jahre hinweg Fahrgeld für sich behalten hat, das der Verbandsgemeinde zustand (der TV berichtete mehrfach).
Aufgeflogen ist dieser Betrug, weil ein Mitarbeiter der VG-Verwaltung entsprechende Unterlagen der Kreisverwaltung und der Staatsanwaltschaft übergeben hatte. Bis vor wenigen Wochen kannten die Mitglieder des Verbandsgemeinderats Ruwer die Dokumente nicht. Erst in der Dezember-Sitzung des Gremiums einigten sich Vertreter von CDU, SPD, FWG und Grünen auf ein gemeinsames Vorgehen. Die dritte Runde der Einsichtnahme in die Unterlagen ist inzwischen abgeschlossen. Somit haben neun Kommunalpolitiker die Anklageschrift, die staatsanwaltlichen Unterlagen sowie den Text des Urteils gesehen.
Welche Schlüsse die Fraktionen daraus ziehen, ist derzeit offen. Karl-Heinrich Ewald, als erster Beigeordneter in der Verbandgemeindeverwaltung Ansprechpartner für die Aufarbeitung der Vorkommnisse, sagt, dass es ein Treffen geben soll, bei dem das weitere Vorgehen besprochen wird. Vertreter von CDU und FWG haben bisher die Ansicht vertreten, erst das Ergebnis des Disziplinarverfahrens abzuwarten. Grüne und SPD haben dagegen immer darauf hingewiesen, dass die politische Bewertung unabhängig von der juristischen oder disziplinarischen erfolgen kann.
Abwahlverfahren weiter möglich


Je nach Ergebnis der disziplinarischen Untersuchung ist es egal, wie die Fraktionen im Ruwertal die von Busch eingeräumten Taten bewerten. So kann die Kreisverwaltung beispielsweise zum Ergebnis kommen, dass sich der Bürgermeister eines sogenannten Zugriffdelikts schuldig gemacht hat und keine mildernden Umstände vorhanden sind. Dann wird sie bei Gericht eine Entfernung aus dem Dienst beantragen. Sollten sich die Richter dieser Meinung anschließen, endet das Beamtenverhältnis automatisch. Dann wäre auch kein Abwahlverfahren notwendig, das Grüne und SPD gefordert haben. Bei einer solchen Abwahl entscheiden die Wähler aus der Verbandsgemeinde Ruwer, ob Bernhard Busch Bürgermeister bleiben soll oder nicht.

Im Fall einer Mehrheit für eine Abwahl behält der Abgewählte übrigens seine Versorgungsbezüge. So ist das beispielsweise beim Trierer Derzenten Thomas Egger gewesen. Wird ein Beamter aus dem Dienst entfernt, verliert er alle Versorgungsansprüche. Er muss bei der gesetzlichen Rentenversicherung für seine Zeit als Beamter nachversichert werden.
Unabhängig von der weiteren Zukunft Buschs ist bisher noch nicht geklärt, wann und wie Bürgermeister Busch für die Haushaltsjahre ab 2012 entlastet wird. In der Dezember-Sitzung des Verbandsgemeinderats war der entsprechende Tagesordnungspunkt kurzfristig abgesetzt worden. Grund: die bisher ungeklärte Frage, welche der VG zustehende Summe der Bürgermeister für sich behalten hat.
Um Licht ins Dunkel zu bringen, hat Karl-Heinrich Ewald um Hilfe vom Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung gebeten. Der Beigeordnete sagt: Nachdem nun alle Unterlagen vorliegen würden, werde es ein Treffen mit den Kreisverwaltungsmitarbeitern geben. Dabei soll besprochen werden, ob und in welcher Form Bernhard Busch Entlastung erteilt wird.

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