"Es war unmöglich, das Opfer nicht zu sehen"

Trier · Weit auseinander gehen die Forderungen der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers im Prozess um einen tödlichen Unfall im Parkhaus Alleencenter. Während die Verteidigung in der Verhandlung am Freitag auf Freispruch plädierte, forderte Staatsanwalt Wolfgang Barrot eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.

 Ein 56-Jähriger muss sich derzeit wegen des Tods einer Frau im Trierer Alleencenter-Parkhaus vor Gericht verantworten. Das Urteil wird für Mittwoch erwartet. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Ein 56-Jähriger muss sich derzeit wegen des Tods einer Frau im Trierer Alleencenter-Parkhaus vor Gericht verantworten. Das Urteil wird für Mittwoch erwartet. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Trier. Schweigend und in sich zusammengesunken sitzt der Angeklagte im großen Saal des Trierer Landgerichts neben seinem Anwalt Otmar Schaffarczyk. Der 56-Jährige, der wegen des tödlichen Unfalls im Parkhaus Alleencenter im vergangenen August vor Gericht steht, wirkt verunsichert. Keine Regung ist in seinem Gesicht erkennbar, beinahe teilnahmslos blickt er ins Leere. Auch, als Staatsanwalt Wolfgang Barrot vor dem ersten Schwurgericht unter dem Vorsitz von Richterin Petra Schmitz mit seinem Plädoyer beginnt.
Für den Ankläger gibt es keine Zweifel an der Schuld des 56-Jährigen. "Es steht fest, dass der Angeklagte sich unberechtigt ins Auto gesetzt hat", beginnt er seine Ausführungen. Das spätere Opfer habe in der weit geöffneten Beifahrertür gestanden, als der Angeklagte den Motor startete und mit dem Auto nach vorne setzte. "Es war unmöglich, sie nicht zu sehen", sagt Barrot. Die Autotür schlug anschließend gegen einen Pfeiler, prallte von dort zurück und erfasste die Frau. Die 74-Jährige stürzte daraufhin und wurde so schwer verletzt, dass sie an den Folgen der Verletzungen starb.
"Der Angeklagte nahm billigend in Kauf, dass er dem Opfer unkalkulierbare Verletzungen zuführt", sagt Barrot. Vor allem weil der 56-Jährige aufgrund einer früheren Tätigkeit als Kraftfahrer über Extra-Wissen verfügte und wusste, welche Folgen die Fahrt haben konnte. Als "kaltblütig" bezeichnet der Staatsanwalt die Tatsache, dass sich der Angeklagte nach der Tat in die Zuschauermenge gestellt und sich das Geschehen angeschaut hatte. Als er von einem Zeugen als möglicher Täter identifiziert und angesprochen wurde, sei er geflüchtet.
Motiv bleibt unklar


Die Frage des Motivs konnten die Ermittler nicht abschließend klären. Auch für den Vorwurf, dass der 56-Jährige, der zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, das Auto stehlen wollte, gebe es keine ausreichenden Beweise, so Barrot. Er fordert am Ende seiner Ausführungen eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten sowie eine Fortsetzung der Haft.
Für Verteidiger Schaffarczyk hingegen ist sein Mandant unschuldig. Für den Strafverteidiger ist der genaue Hergang im Parkhaus nicht eindeutig geklärt, es gebe keine Beweise, dass das Geschehen so war, wie es die Anklage darstellt. "Es können auch andere Geschehensabläufe angedacht werden", sagt er.
Die teils widersprüchlichen Angaben des 56-Jährigen zum Tathergang erklärt Schaffarczyk mit dem Gefühl, von den Ermittlern in die Enge gedrängt zu werden. Der Verteidiger stützt die Aussage des Angeklagten, dass der 56-Jährige der Frau nur habe helfen wollen. Was ihn dazu bewegt habe, könne der Angeklagte jedoch nicht begründen. Fest stehe jedoch, "dass er der Frau nicht auch nur ein Haar hätte krümmen wollen".
Und auch den von der Anklage vorgetragenen Vorwurf der Flucht versucht der Verteidiger zu entkräften. Erst als ein ausgebildeter Ersthelfer an das Auto kam, sei sein Mandant in die Zuschauermenge gegangen. "Er ist nicht geflüchtet, nicht direkt verschwunden", erklärt Schaffarczyk. Als er angesprochen wurde, habe sein Mandant jedoch gemerkt, dass er Unrecht getan habe, und habe das Parkhaus verlassen.
Otmar Schaffarczyk fordert den Freispruch seines Mandanten, der am Ende des Verhandlungstags das letzte Wort hat, aber wie an den vorangegangenen Prozesstagen schweigt. Der Angeklagte hatte lediglich zu Beginn des Prozesses durch seinen Anwalt eine Erklärung verlesen lassen. Darin hatte er beteuert, dass er das Geschehen bedauere und selbst nicht verstehen könne, was passiert sei.
Das Urteil soll am Mittwoch, 22. April, 15.30 Uhr, fallen.

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