EU lässt keine Gnade walten

SCHWEICH/TRIER. Harte Haltung der EU: Weinförderprogramme des Kreises und der Verbandsgemeinde (VG) Schweich aus dem Jahr 2000 sind als Betriebsbeihilfen unvereinbar mit dem gemeinsamen Markt, hat die Europäische Kommission entschieden. Möglicherweise müssen die Winzer die Fördermittel trotzdem nicht zurückzahlen.

 Winzer liefern die Traubenernte bei der Winzergenossenschaft in Wehlen ab. Die kommunale Förderung von Genossenschaftsanteilen aus dem Jahr 2000, so hat jetzt die Kommission entschieden, verstößt gegen EU-Recht.Foto: TV-Archiv/Sonja Sünnen

Winzer liefern die Traubenernte bei der Winzergenossenschaft in Wehlen ab. Die kommunale Förderung von Genossenschaftsanteilen aus dem Jahr 2000, so hat jetzt die Kommission entschieden, verstößt gegen EU-Recht.Foto: TV-Archiv/Sonja Sünnen

Im Jahr 2000 hatten die drei Landkreise Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell und die Verbandsgemeinde Schweich eine Finanzspritze für Winzer in Höhe von 155 460 Euro gewährt. Mit dem Geld kauften die Weinbauern Genossenschafts-Anteile. Jeder Winzer musste seine Anbaufläche einbringen und der Genossenschaft die ganze Trauben-, Most- und Wein-Erzeugung abliefern. Ziel der kommunalen Förderung war es, das Weinangebot zu bündeln und die Preise für Fasswein zu stabilisieren. Auch für das Jahr 2001 sollten Fördergelder gewährt werden; sie wurden allerdings an eine EU-Genehmigung geknüpft. Nachdem das förmliche Prüfverfahren der EU nun ergeben hat, dass die kommunalen Beihilfen eine Betriebshilfe darstellen, die mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar ist, informierte nun die Verwaltung den Kreistag Trier-Saarburg über die Brüsseler Entscheidung. Das Gremium hält es für notwendig, dass in Abstimmung mit den betroffenen Kreisen und der VG Schweich das Mainzer Wirtschaftsministerium die Rechtmäßigkeit und die Umsetzungsmöglichkeiten der EU-Entscheidung prüft. Ziel soll dabei sein, die Rückforderung der Fördergelder, die seinerzeit direkt an die Erzeugergemeinschaften geflossen sind, zu vermeiden und die 2001 geplante Fördermaßnahme zu ermöglichen. Schlecht sind die Aussichten nicht, denn die EU-Kommission hat die Auffassung vertreten, die Zuwendungen stellten keine Beihilfe dar, sofern im Einzelfall die Kriterien für die so genannte De-minimis-Regelung erfüllt seien. Das heißt: Laut dieser EG-Verordnung darf die Beihilfe von 3000 Euro pro Betrieb in einem Dreijahres-Zeitraum nicht überschritten werden. Nach Auffassung von Landrat Günther Schartz (CDU) sind die Voraussetzungen für die De-minimis-Verordnung gegeben. Dieser Meinung ist auch das Wirtschaftsministerium. Was das Förderprogramm 2001 angeht, sieht Mainz nur Chancen, über De-minimis zum Erfolg zu kommen, wenn die Fördergrundlage derart umgestellt wird, dass keine Bindung mehr an einen Beitritt zu einer Winzergenossenschaft oder den Erwerb von Geschäftsanteilen geknüpft wird. Ferner müsse das Antragsverfahren auch für andere Winzer geöffnet werden. Im Jahr 2000 zahlte der Kreis Trier-Saarburg 63 000 Euro für insgesamt 1056 Geschäftsanteile bei den Genossenschaften Moselland eG, Moselherz oder mosel Gate; die VG Schweich förderte 745 Anteile mit 25 000 Euro.

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