Ex-Bürgermeister: Gericht prüft Schuldfähigkeit

Erst wurde Hans Werner Schmitt 2006 als Bürgermeister abgewählt, dann wurde ihm 2009 das Ruhegehalt entzogen. Ob das rechtens ist, hat das Oberverwaltungsgericht noch nicht geklärt. Ein psycholgisches Gutachten soll Klarheit schaffen.

Koblenz/Neumagen-Dhron. (har) Kann Hans Werner Schmitt für die Vorkommnisse disziplinarisch zur Rechenschaft gezogen werden, die zur Abwahl als Bürgermeister der Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron führten? Oder war Schmitt psychisch zu beeinträchtigt? Darüber muss das Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG) entscheiden. Ist er nicht verantwortlich zu machen, so behält er vermutlich sein Ruhegehalt in Höhe von 35 Prozent der letzten Dienstbezüge. Diese Zahlungen will ihm die Kommunalaufsicht entziehen.

Grund für die Frage nach der Verantwortlichkeit: Ein Beweisantrag, den Schmitts Anwalt Reinhold Schmitt während der Verhandlung vor dem OVG stellt. Danach befindet sich der Ex-Bürgermeister seit 2003 in psychiatrischer Behandlung. Ärzte bescheinigen dem ehemaligen Verwaltungschef, dass es ihm aufgrund seines Krankheitsbilds in Belastungssituationen an der notwendigen Steuerungsfähigkeit fehle. Folglich könne sein Mandant auch für die Vorkommnisse nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Hans-Werner Schmitt befindet sich laut Anwalt seit zwei Monaten in stationärer Behandlung. Erst eine Stunde vor der Sitzung hat ihn sein Mandant ermächtigt, über die psychischen Probleme zu sprechen.

Für den Dritten Senat des OVG ergibt sich durch diesen Beweisantrag eine neue Situation. Denn ursprünglich hatten die Richter keine gravierenden Punkte feststellen können, um der Berufung stattzugeben. Der Beweisantrag ändert dies. Nach einer Beratungspause teilt der Senat mit, dass ein Gutachten über den psychischen Zustand Schmitts eingeholt werden soll. Erst dann wird ein Urteil fallen.

Für eine Abweisung des Beweisantrags hatte Maria Bernard von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich argumentiert. Ihrer Auffassung nach komme der Antrag zu spät.

Gegen die Handlungen, die die Verwaltungsrichter zur Aberkennung der Bezüge bewogen hatten, hatte Schmitts Anwalt nur wenig einzuwenden. Dabei ging es unter anderem um eine Auseinandersetzung in einem Rettungswagen, das nicht zulässige Öffnen von Briefen oder den unerlaubten Mitschnitt eines Gesprächs (der TV berichtete). EXTRa Bürgermeisterabwahl: Hans Werner Schmitt wurde im November 2000 in einer Urwahl zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron gewählt. Wegen mehrerer Vorfälle lief seit 2003 ein Disziplinarverfahren gegen ihn. Im Dezember 2006 verlor er nach einem Abwahlverfahren seinen Posten. (har)

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