Ex-Feuerwehrchef akzeptiert Strafbefehl

Trier · Erneute Wendung im Fall des früheren Chefs des Kreisjugendfeuerwehrverbands Trier-Saarburg. Der Mann hatte sich selbst angezeigt, weil er über Monate hinweg Geld aus der Verbandskasse für private Zwecke abgezweigt hatte.

Insgesamt waren es laut Staatsanwaltschaft Trier rund 24 000 Euro. Diese Summe hat der Mann zurückgezahlt (der TV berichtete). Einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl hatte er jedoch nicht akzeptiert. Dieser sah neben einer elfmonatigen Haftstrafe auf Bewährung die Zahlung von 3000 Euro an die Arbeitsgemeinschaft Starthilfe in Trier vor. Der Verein kümmert sich um die Betreuung von schwierigen und gefährdeten Jugendlichen und jungen Volljährigen sowie um die Sozialisierung und Resozialisierung von jungen Straffälligen, Strafgefangenen und Strafentlassenen.
Nach Auskunft von Jörg Theis, Chef des Amtsgerichts Trier, hat der frühere Chef des Kreisjugendfeuerwehrverbands den Einspruch zurückgezogen und somit den Strafbefehl akzeptiert. Eine mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht gibt es somit nicht. har

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort