Archiv Dezember 2017 Ex-Krankenpfleger einer Trierer Klinik soll drei Patientinnen missbraucht haben

Trier · Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen 53 Jahre alten ehemaligen Krankenpfleger einer Klinik in Trier Anklage erhoben. Er soll drei Patientinnen sexuell missbraucht haben.

 Ein Kunstwerk, das die römische Göttin Justitia mit ihrer Waage zeigt, ist am 29.11.2016 in Ravensburg (Baden-Württemberg) ins Mauerwerk vor dem Landgerichtsgebäude eingelassen.

Ein Kunstwerk, das die römische Göttin Justitia mit ihrer Waage zeigt, ist am 29.11.2016 in Ravensburg (Baden-Württemberg) ins Mauerwerk vor dem Landgerichtsgebäude eingelassen.

Foto: dpa/Felix Kästle

Wie die Behörde am Mittwoch mitteilte, hatten sich die drei Vorfälle in den Jahren 2007, 2015 und 2016 ereignet. Dem früheren Pfleger werde vorgeworfen, im Nachtdienst die Patientinnen, die notfallmäßig in das Krankenhaus eingeliefert worden waren und für deren pflegerische Behandlung er zuständig war, sexuell missbraucht zu haben – in der Annahme, dass die Frauen schlafen würden. Diese waren zu Behandlungszwecken liegend in einem Behandlungszimmer untergebracht. Zum Teil seien sie aufgrund medizinischer Gründe medikamentös sediert gewesen.

Der Mann sei nicht mehr in der Klinik tätig, ihm war nach Bekanntwerden der Vorwürfe gekündigt worden. Ans Licht gekommen waren die Vorfälle durch Anzeigen der betroffenen Frauen. Der Angeschuldigte habe die ihm vorgeworfenen Taten zum Teil bestritten und zum Teil von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft jedoch einen hinreichenden Tatverdacht für gegeben.

Schon 2007 hatten die Staatsanwälte nach der ersten Anzeige gegen den Mann ermittelt. Die Patientin sei aber während des Ermittlungsverfahrens gestorben. Im Hinblick auf die gleichgelagerten neuen Tatvorwürfe habe man die Ermittlungen aber wieder aufgenommen, so die Staatsanwaltschaft.

Das Landgericht Trier entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Ein etwaiger Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest.

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