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Wildunfall Schäden, die beim Zusammenstoß eines Fahrzeugs mit Wild entstehen, übernimmt mit Einschränkungen die Teilkaskoversicherung. Nach den Versicherungsbedingungen handelt es sich um einen Schaden, wenn Haarwild (beispielsweise Hirsche, Wildschweine, Rehe oder Hasen) beteiligt sind.

Nach den Allgemeinen Kraftfahrzeug-Bedingungen sind über Teilkaskoversicherung Schäden am Fahrzeug versichert, die durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild herbeigeführt worden sind. Der Verkehrsteilnehmer muss den Wildschaden beweisen können. Eine so genannte Wildschadensbestätigung von der Polizei oder vom zuständigen Jagdpächter erleichtert die Beweisführung. Zudem sollten Unfallspuren am Auto nicht beseitigt werden, bevor die Versicherung diese begutachten konnte. Weicht ein Autofahrer einem Tier aus, um einen Zusammenstoß zu vermeiden, sind die Folgeschäden grundsätzlich nicht durch die Teilkaskoversicherung gedeckt. Ein Ausweichmanöver als Rettungsmaßnahme ist jedoch erlaubt. Damit ist nicht die Rettung des Tieres, sondern das Vermeiden eines Schadens am Auto gemeint. Kommt es dabei zum Unfall, kann der Autofahrer Schadensersatz vom Versicherungsträger verlangen. Dabei gilt: Der drohende Schaden muss größer sein als das freiwillig eingegangene Schadensrisiko (Bundesgerichtshof AZ IV ZR 276/02). Dies ist nur bei großen Tieren wie Reh oder Wildschwein der Fall. Die Vollkaskoversicherung zahlt normalerweise für den Schaden am Auto - egal, ob der Fahrer Schuld hat oder ob ein Wildunfall vorliegt. (Quelle: www.jagd-online.de)(har)

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