Facebook-Gruppe verrät Blitzer in Trier

Trier · Gruppen in sozialen Netzwerken und Handyprogramme warnen vor Radarkontrollen - speziell für den Raum Trier. Die Polizei blickt gelassen auf diese Angebote. Während der Autofahrt dürfen Programme aber nicht laufen.

Täglich veröffentlicht der TV auf seiner Serviceseite die Standorte von Radarkontrollen in Trier und der Region. Die Polizei teilt sie ganz offiziell mit, behält sich jedoch vor, nicht alle Straßen bekanntzugeben, in denen sie Geschwindigkeitskontrollen durchführt.
Warngeräte vor diesen Kontrollen sind laut Straßenverkehrsordnung verboten. Findige Nutzer des Internet-Netzwerkes Facebook haben nun eine bequeme Möglichkeit gefunden, zeitnah und weitestgehend legal über gesichtete Blitzer zu informieren und sich auszutauschen. In der Facebookgruppe "Blitzer in Trier und Umgebung" verraten sie jeden noch so unerwarteten Standort. 10 600 Mitglieder haben sich bereits angemeldet.
Viele ähnliche Seiten widmen sich Radarkontrollen in anderen Regionen und auch auf den bundesweiten Autobahnen.
Besorgt sind die Ordnungshüter wegen des Treibens nicht. Geschwindigkeitskontrollen seien ein wichtiger Bestandteil der polizeilichen Verkehrspräventionsmaßnahmen, viele Kontrollen würden an Unfallhäufungsstellen durchgeführt. "Ein Teil dieser Geschwindigkeitskontrollen wird von der Polizei in den Medien bekanntgegeben. Dies geschieht ganz bewusst zu präventiven Zwecken", erklärt Karl-Peter Jochem, Pressesprecher im Polizeipräsidium Trier.
Die Bekanntgabe von Kontrollstellen und -zeiten soll die Verkehrsteilnehmer daran erinnern, dass die Polizei Geschwindigkeitskontrollen durchführt und zu verkehrsgerechtem Verhalten anhalten. Es gebe neben Facebookgruppen eine Reihe anderer Medien und sogar kleine spezielle Programme für Mobiltelefone, die polizeiliche Radarkontrollen zum Teil sehr aktuell melden würden. "Grundsätzlich ist dies nicht illegal und auch im Medienzeitalter nicht ungewöhnlich. Von daher registriert die Polizei das mit Gelassenheit", sagt Jochem.
So praktisch das alles auch ist, ohne rechtliche Stolperfallen sind die Angebote aber nicht zu nutzen. Hält ein Autofahrer sein Telefon mit einem laufenden Warnprogramm oder der geöffneten Facebookseite während der Fahrt bereit, kommt er mitunter in Konflikt mit dem Paragrafen 23 der Straßenverkehrsordnung.
Absatz 1a untersagt ihm zunächst generell die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons, Absatz 1b wird noch deutlicher. In ihm wird der Betrieb oder die betriebsbereite Mitführung eines Gerätes verboten, "das dafür bestimmt ist, Verkehrsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
Konkret heißt das: Wer gewarnt sein will, sollte den TV lesen und sich vor Fahrtantritt auf Facebook informieren. Am Lenkrad die Neuigkeiten zu kontrollieren oder ein Warnprogramm laufen zu lassen, kann wiederum teuer werden. Wer beim Verstoß gegen das Telefonverbot erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister rechnen.
Noch kostspieliger könnte es werden, wenn das betriebsbereite Telefon mit geöffnetem Warnprogramm als Radarwarngerät gewertet würde, Benutzer denen die Verwendung nachgewiesen wird, könnten dann 70 Euro Bußgeld und gleich vier Punkte in Flensburg erwarten.Extra

Laut Verkehrsstatistik des Polizeipräsidiums Trier wurden im Jahr 2011 insgesamt 2186 Verkehrsunfälle aufgenommen, deren Ursache unangepasste Geschwindigkeit war. 20 der ingesamt 41 Unfälle, bei denen Verkehrsteilnehmer getötet wurden, waren auf überhöhte und nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen. Wie das Polizeipräsidium Trier mitteilt, wurden fast 25 Prozent der Unfälle, bei denen Menschen verletzt wurden, von Rasern verursacht. aff

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