Fall Babic wird Thema im Stadtrat

Trier · Das Landgericht Trier hat der Stadtverwaltung schriftlich mitgeteilt, dass das Urteil vom Dezember 2010 gegen Ratsmitglied Safet Babic (NPD) rechtskräftig ist. Babic wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Der Bundesgerichtshof verwarf sowohl die Revision der Staatsanwaltschaft als auch die Revision des Verurteilten selbst gegen das Urteil (der TV berichtete).
Laut Gemeindeordnung hat der Oberbürgermeister die Verpflichtung, den Stadtrat darüber zu informieren.
"OB Klaus Jensen wird den Stadtrat in der Sitzung am Donnerstag, 1. September, über den Sachverhalt unterrichten", kündigt Stadt-Pressesprecher Hans-Günther Lanfer auf TV-Anfrage an.
Damit beginne die einmonatige Frist für einen möglichen Ausschluss Babic\' durch den Stadtrat.
Bei einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten kann der Rat ein Mitglied laut Gemeindeordnung ausschließen, "wenn es durch die Straftat die für ein Ratsmitglied erforderliche Unbescholtenheit verwirkt hat".
Lanfer: "Die geplante Sitzung am Donnerstag, 29. September, läge innerhalb dieser Frist. Ob möglicherweise in dieser Sitzung oder an einem anderen Termin eine Abstimmung über den Ausschluss erfolgt, ist noch nicht entschieden." cus

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