Fall um angeblichen Missbrauch zweier Pflegetöchter vor Trierer Landgericht geht weiter

Trier · Der Fall vor dem Landgericht ist undurchsichtig und komplex. Den Anschuldigungen durch zwei inzwischen volljährige Frauen steht die Unschuldserklärung des Angeklagten gegenüber. Direkte Zeugen gibt es nicht.

 Das Trierer Landgericht

Das Trierer Landgericht

Foto: Landgericht Trier

In so einem Fall erhalten auch scheinbar nebensächliche Aspekte Gewicht. So etwa die Frage, wie oft der Angeklagte die Abwesenheit seiner Frau hätte nutzen können, um sich an seinen minderjährigen Pflegetöchtern zu vergehen.

Einiges darüber wissen müsste ein volljähriger Adoptivsohn des Angeklagten. Er lebt schon seit Jahren auf eigenem Fuß, hält aber noch regelmäßigen Kontakt zur Familie. Der junge Mann - das ist offensichtlich - steht fest zu seinen Adoptiveltern. Er war in den 90er -Jahren von der Frau als Pflegekind aufgenommen worden, noch bevor sie sich zum zweiten Mal mit ihrem heutigen Mann, dem Angeklagten, verheiratet hatte. Später adoptierten sie den jungen Mann.
Das Zusammenleben in der Familie bezeichnet dieser als äußerst harmonisch. Auch später, nach seinem Auszug, sei ihm im Verhältnis zwischen den nachfolgenden Pflegekindern und den Eltern "nichts Auffallendes hängengeblieben". Er räumt aber ein, dass es Zeiten der längeren Abwesenheit der Pflegemutter gegeben habe, in denen der Pflegevater allein im Haus zurückblieb. 2008 begleitete der Adoptivsohn seine Mutter auf eine Thailand-Reise, und 2011 weilten die beiden für vier Wochen in den USA.

Als es dann um die Urnenbestattung seines leiblichen Vaters in Freiburg geht, scheint er etwas ins Straucheln zu geraten. Hatte er zur der Bestattung nur einen Tag mit seiner Adoptivmutter in Freiburg geweilt und war abends zurück im vorderen Hochwald bei Trier? Oder gab es eine Hotelübernachtung? Und auch vor der Bestattung hatte er wohl eine Freiburgfahrt mit der Adoptivmutter gemacht, weil zur "Bestattung ja einiges zu regeln war". Der Zeuge wirkt bei den Antworten unsicher, und der Vorsitzende Richter Günther Köhler weist auf die vorangegangene Belehrung zur Wahrheitspflicht hin.

Die Zeit, die die Pflegemutter rund um die Bestattung in Freiburg verbracht hatte, scheint auch schon im Ermittlungsverfahren im Fokus gestanden zu haben. Darüber etwas sagen könnten die Freiburger Nachbarn des verstorbenen leiblichen Vaters. Sie sind dazu polizeilich vernommen worden. Nun steht der Verdacht im Raum, dass der Adoptivsohn oder seine Adoptiveltern versucht haben könnten, das Aussageverhalten dieser Nachbarn zu beeinflussen. Die Kammer hat sie deshalb als Zeugen geladen - doch als Antwort kommt nur eine Entschuldigung mit einem ärztlichen Attest, das Vorsitzender Köhler nicht gelten lässt. Beschluss der Kammer: je 150 Euro Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens.

Der Adoptivsohn wird unvereidigt entlassen. Offene Fragen bleiben. Die Verhandlung wird am 29. Juni, 9 Uhr, fortgesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort