Falschfahrer und Flensburger Punkte

Trier · Fahren ohne Führerschein, Trunkenheit am Steuer oder Fahrerflucht nach einem Unfall: Die Themen des Verkehrsrechtstags in Trier sind vielfältig gewesen.

Trier. Michael Paul (Name geändert) ärgert sich: Er steht an der Ampel Avelsbacherstraße in Trier-Kürenz und kommt nicht von der Stelle. Gerade mal vier Autos vor ihm passieren in der Grünphase den Verkehrsknotenpunkt. Dass es nicht mehr sind, liegt daran, dass von der Franz-Georg-Straße ständig drei Fahrzeuge die Kreuzung passieren, obwohl die Ampel längst Rot zeigt. Stünde die Polizei mit einer Kontrolle hier, wäre für diese Fahrer womöglich ein Fahrverbot fällig, mindestens aber ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Das seit dem 1. Mai 2014 geltende Punktesystem war mit ein Vortrags- und Diskussionspunkt beim Trierer Verkehrsrechtstag im Kurfürstlichen Palais. Fachanwalt Stefan Schmidt (Koblenz) referierte zum Thema "Führerscheinentzug, Bußgeld und Punkte in Flensburg".
Auch vermeintlich kleinere Verkehrsverstöße, etwa gegen Halte- oder Parkvorschriften, schlagen mitunter kräftig ins Kontor. Nach dem neuen Flensburger Zählsystem haben sich die Punkte von einst 18 auf nunmehr acht Punkte reduziert. Die Deckelung auf maximal acht Punkte muss nicht unbedingt etwas Gutes bedeuten für den Verkehrssünder, denn der Puffer ist mit acht statt 18 Punkten deutlich enger zusammengerückt.
Wenn auch längst nicht mehr jede Ordnungswidrigkeit gleich Punkte bedeutent, können die acht Flensburger Zähler mitunter ziemlich schnell erreicht werden.
Überhaupt: Der Rat eines Anwalts dürfte mehr als gefragt sein, wenn bei einem Verkehrsvergehen auch Punkte zu Buche schlagen - auch ohne ein Wiederholungstäter zu sein. Punkte gibt es ab einem Bußgeld von 60 Euro, früher lag die Grenze bei 40 Euro.
Für den Gesetzgeber habe bei der Neuregelung des Systems die Verkehrssicherheit im Vordergrund gestanden, so Schmidt. Ob dies immer gelungen sei, ließ er offen. Straftaten werden in Flensburg eingetragen bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Trunkenheit im Verkehr - um nur drei von mehreren Möglichkeiten aufzuzählen. Auch wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wird, kann dies zu Flensburger Punkten führen.
Im Anschluss an die weiteren Referate "KFZ-Schaden - Wie komme ich an mein Geld?" (Fachanwalt Markus Dietrich, Bad Kreuznach) und "Die Schuldfrage beim Unfall" (Fachanwalt Mathias Grünthaler, Koblenz) entwickelte sich im Publikum eine muntere Diskussionsrunde.
Zur Veranstaltung hatte die Rechtsanwaltskammer Koblenz eingeladen. Alexander Houben vom Trierischen Volksfreund moderierte den Abend.

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