Falschparker halten Kontrolleure auf Trab

Trier · Sie parken auf Plätzen und blockieren Gehwege, behindern Behinderte oder zwingen Radfahrer zu Umwegen: Autofahrer, die es mit den Regeln für den ruhenden Verkehr nicht so genau nehmen. Binnen zehn Jahren verdoppelte sich in Trier die Zahl der geahndeten Verstöße, rund 12 000 Knöllchen wurden im Jahr 2014 verteilt.

 Es sind nicht immer nur Autos, die anderen den Weg verbauen. In diesem Fall (links) zwingen Abfalltonnen und Paketdienst Radfahrer in den Gegenverkehr. Dass der Domfreihof Teil der Fußgängerzone ist, stört die Halter dieser Fahrzeuge wenig. Lediglich in einem der Autos fand sich ein Sonderausweis für Schwerbehinderte. Die Verkehsüberwachung hat viel zu tun. TV-Fotos (3): Marcus Stölb

Es sind nicht immer nur Autos, die anderen den Weg verbauen. In diesem Fall (links) zwingen Abfalltonnen und Paketdienst Radfahrer in den Gegenverkehr. Dass der Domfreihof Teil der Fußgängerzone ist, stört die Halter dieser Fahrzeuge wenig. Lediglich in einem der Autos fand sich ein Sonderausweis für Schwerbehinderte. Die Verkehsüberwachung hat viel zu tun. TV-Fotos (3): Marcus Stölb

Foto: (h_st )

Trier. Der junge Mann eilt zu seinem Auto. Einen Moment zögert er, lächelt gequält, wartet ab, was passiert. Er ahnt: Einfach so wegfahren, käme nicht gut an. "Sie wissen, dass Sie hier nicht stehen dürfen?", fragt ihn die Mitarbeiterin des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD). Die Frage ist eher rhetorischer Natur. Natürlich weiß er, dass er auf dem Domfreihof nicht parken darf, Wittlicher Kennzeichen hin oder her. Eigentlich wäre nun ein Bußgeld von 30 Euro fällig, doch belässt es die Frau vom VÜD bei mahnenden Worten und gibt dem Falschparker mit auf den Weg: "Dafür spendieren Sie ihrer Frau aber jetzt ein Eis!"12 000 Knöllchen verteilt


Auf Kulanz hoffen sollte niemand, der auf Plätzen, Rad- und Gehwegen sein Fahrzeug abstellt oder Fahrradstreifen blockiert. Rund 12 000 Knöllchen verteilte der VÜD im vergangenen Jahr für solche Fehlverhalten. Dies seien rund 15 Prozent aller geahndeten Verstöße, heißt es auf Anfrage aus dem Ordnungsamt, das ergänzt: "Die Zahl der sanktionierten Verstöße hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt."
Allein auf verstärkte Kontrollen seien diese Zahlen nicht zurückzuführen, betont die Stadt, vielmehr stelle man eine steigende Tendenz bei den Verstößen fest. Offenbar sind die meisten Parksünder einsichtig und lautstarke Auseinandersetzungen die Ausnahme. Natürlich freue sich niemand, wenn er ein Knöllchen bekommt, sagt eine Mitarbeiterin des VÜD, "aber die wenigsten möchten diskutieren." Und für jene, die auf eine Grundsatzdiskussion aus seien, habe sie eine Bemerkung parat: "Ich laufe als Fußgängerin auch nicht über die Autobahn."
Fußgänger sind oft die Leidtragenden von Falschparkern. Wer mit Kinderwagen oder im Rollstuhl unterwegs ist, für den ist der Weg schon mal verbaut. Parkt jemand verbotswidrig auf dem Gehweg, beträgt das Bußgeld laut Bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamts 20 Euro. Behindert man durch das verbotswidrige Parken andere Verkehrsteilnehmer, steigt dieser Betrag auf 30 Euro. Mehr als nur ärgerlich sind Autofahrer, die widerrechtlich Behindertenstellplätze in Beschlag nehmen. Dann lässt die Stadt auch schon mal abschleppen.
Gerd Dahm, Vorsitzender des Trierer Behindertenbeirats, spricht von einem "Dauerproblem". Er führe keine Statistik, "aber Behinderte berichten mir immer wieder, dass ihre Stellplätze von Leuten belegt werden, die dort nicht parken dürfen". Dahm tritt dem Eindruck entgegen, bei den gesonderten Stellflächen handele es sich um eine Privilegierung von Behinderten: "Für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, gibt es keine Alternative. Die brauchen mehr Platz, um beispielsweise eine Rampe ausfahren zu können."
Und noch ein Problem treibt ihn um: Falschparker in Bushaltebuchten. Diese verhinderten, dass Gelenkbusse an den Bordstein heranfahren können. "Die meisten Behinderten sind auf den Nahverkehr angewiesen. Wenn sich zwischen Bus und Bürgersteig eine regelrechte Schlucht auftut, haben sie ein echtes Problem."
Das haben auch viele Radfahrer, deren Wege und Spuren zugeparkt sind. Fabian Bauer vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub nennt beispielhaft die Situation in der Karl-Marx-Straße, aber auch die Fahrradstreifen in Metzelstraße und Straßburger Allee. "Weicht der Radfahrer auf den Gehweg aus, drohen Konflikte mit Fußgängern. Wer in der Karl-Marx-Straße in Richtung Innenstadt unterwegs ist, würde bei einem Ausweichen ansonsten in den Gegenverkehr geraten und damit sich und Autofahrer gefährden", gibt er zu bedenken. Deshalb müsse das Parken auf Radwegen konsequent sanktioniert werden, verlangt Bauer.
Aus Richtung Liebfrauenstraße nähert sich derweil ein weiteres Auto dem Domfreihof - und wendet wieder. "Er hat uns gesehen", frohlockt die Frau vom VÜD. "Sehen Sie: Unsere Präsenz dient auch der Verkehrserziehung", scherzt ihre Kollegin.Meinung

Schluss mit lustig!
"Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht", lautet die erste Grundregel der Straßenverkehrsordnung. Ein jeder Fahrlehrer, der seinen Job versteht, trichtert dieses Gebot seinen Schülern ein. Es gilt nicht nur für den fließenden, sondern auch für den ruhenden Verkehr. Wer dennoch glaubt, parken zu dürfen, wo es ihm beliebt, und dabei billigend in Kauf nimmt, anderen das Durch- und Fortkommen zu erschweren, muss sanktioniert werden. Denn es ist das eine, ob man seine Parkuhr nicht ausreichend "füttert" oder "vergisst", einen Parkschein zu ziehen. Etwas anderes ist es, anderen Verkehrsteilnehmern den Weg zu verbauen. Wenn Rettungskräfte ihr Ziel nicht erreichen, weil falschparkende Fahrzeuge ihnen im Weg stehen, wenn behinderten Menschen unnötige Umwege zugemutet werden, weil mobile Zeitgenossen ihren Stellplatz belegen, oder Fußgänger auf Fahrbahnen abgedrängt werden, weil Autos Bürgersteige blockieren, ist Schluss mit lustig! trier@volksfreund.deExtra

Falschparker halten Kontrolleure auf Trab
Foto: (h_st )
Falschparker halten Kontrolleure auf Trab
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Auf dem Domfreihof dürfen schwerbehinderte Personen mit einem Parksonderausweis dauerhaft parken, solange sie andere nicht behindern. Diese Berechtigung gelte im Rest der Fußgängerzone während der Lieferzeiten, also bis 11 Uhr. Bei Fahrzeugen der Krankenhäuser oder von Bestattungsunternehmen zeige man "eine gewisse Kulanz", heißt es im Rathaus. Auf Behindertenstellplätzen dürfen nur Personen parken, die einen Parksonderausweis für Schwerbehinderte besitzen. Das Verwarnungsgeld für einen Parkverstoß beträgt 35 Euro. Die Zahl der Verstöße ist laut Stadt "relativ gering, da diese Plätze in der Regel beachtet" würden. Bei Verstößen werde häufig abgeschleppt, dennoch werde immer der Einzelfall geprüft, versichert das Ordnungsamt. mst

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