Falschparker: Trierer Stadtrat will Abschlepp-Offensive
Trier · Falschparker, die andere behindern, soll in Zukunft die volle Härte des Gesetzes treffen. Eine ungewöhnliche Allianz der CDU und der Grünen hat im Stadtrat den Antrag durchgesetzt, die Einsatzpläne der städtischen Kontrolleure zu überarbeiten und diese zu schulen - vor allem im Bezug auf das Alarmieren des Abschleppwagens.
Trier. Thomas Egger steht unter Dampf. Der Ordnungsdezernent verbirgt seinen Ärger nicht, als er dem Stadtrat am Dienstagabend Rede und Antwort steht. Die Einsatzpläne der Parkraumüberwachung soll er überarbeiten, sogar seine Mitarbeiter schulen - das fordern CDU und Grüne in einem Antrag. Beide Schritte seien nötig, um den Parksündern in Trier Beine zu machen, so sehen es die beiden Fraktionen. Die Kontrolleure der Verwaltung sollen alle Möglichkeiten ausschöpfen und "darauf hingewiesen werden, dass sie von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch machen sollen". So steht es im Antrag.
Thomas Albrecht (CDU) erläutert das Papier. "Im Einsatz der Kontrolleure werden falsche Prioritäten gesetzt", argumentiert der Jurist. "Sie sind oft dort, wo eine Kontrolle einfach ist und sich auf abgelaufene oder fehlende Parkzettel beschränkt." Wirkliche Behinderungen durch Falschparker, so Albrecht, finden aber oft woanders statt.
"Wir schleppen durchaus ab", kontert Egger vor dem Rat. "Die Mitarbeiter sind geschult und wissen, was sie dürfen." Das Problem der Parkraumüberwachung in Trier sei eher quantitativer Natur, denn der Verkehrsüberwachungsdienst habe nur 23 Mitarbeiter, von denen lediglich sechs auf den Trierer Straßen unterwegs sind. "Es sollten acht sein, aber dafür haben wir einfach nicht genug Leute", erklärt der Dezernent. Der Krankenstand sei enorm hoch, mehrere der Mitarbeiter haben Teilzeitstellen. Eine derart kleine Truppe könne unmöglich das gesamte Stadtgebiet abdecken. Egger: "Wenn die Kontrolleure raus nach Ehrang fahren, fehlen sie natürlich in der Zeit in der Innenstadt."
Trotz aller Gegenwehr des Dezernenten gibt eine Ratsmehrheit aus CDU, FWG, FDP, AfD und den Grünen der Verwaltung den Auftrag mit, die Einsatzpläne des Verkehrsüberwachungsdienstes so zu überarbeiten, dass das Falschparken auf Geh- und Radwegen und generell im parkfreien Raum besser eingedämmt wird. Außerdem sollen die Mitarbeiter geschult und ermuntert werden, auch zu ihrem drastischsten Mittel zu greifen - der Alarmierung des Abschleppers (siehe Extra). Denn das geschehe eindeutig zu selten.
Schließlich soll die Verwaltung auch prüfen, ob Privatunternehmen die Stadt Trier in der Überwachung des ruhenden Verkehrs unterstützen könnten. Auch hier gibt Egger sofort Kontra. "Wenn diese Unternehmen günstiger arbeiten, als die Verwaltung es tut, bewegen sie sich mit höchster Wahrscheinlichkeit in einem nicht tarifgebundenen System." Er will stattdessen eine neue Einsatztruppe bilden, die auch an Wochenenden und Feiertagen kontrolliert. Denn an solchen gibt es zurzeit keine Kontrollen, Ausnahmen sind Großereignisse wie das Altstadtfest. Doch dazu brauche er mehr Personal.
Genau dieses Personal will die SPD ihm verschaffen. Die Sozialdemokraten stellen einen Änderungsantrag zur Offensive der CDU und der Grünen: Die Verwaltung solle "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" sechs neue Mitarbeiter für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs einstellen. Die ohnehin schon hohe Temperatur im großen Sitzungssaal des Rathauses steigt sprunghaft weiter an, als die Gegenseite auf diesen Schachzug der Sozialdemokraten reagiert. "Dieser Antrag ist ebenso unrealistisch wie unfair", ruft Thomas Albrecht (CDU). "Personalfragen werden in der Beratung des Stellenplans im Rahmen der Haushaltsdebatte geklärt."
Auch die Grünen unterstützen die Kritik an den Sozialdemokraten. SPD-Fraktionschef Sven Teuber kontert sofort: "Eine Verstärkung des Personals ist hier doch der entscheidende Punkt." Dagegen sei der Antrag der CDU und der Grünen reine Show. "Es ist wirklich eine Unverschämtheit, den Mitarbeitern des Verkehrsüberwachungsdienstes einfach so Schulungsbedarf zu unterstellen." Der Änderungsantrag der SPD wird abgelehnt.
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Meinung
Wenn der Abschlepper öfter kommt
Wenn es um ihr Auto geht, hört für viele Menschen der Spaß auf. Der alte Slogan "Freie Fahrt für freie Bürger", der in den 70ern von der Automobilindustrie und Automobilverbänden propagiert wurde, muss bis heute für viele, wohlwollend formuliert, Missverständnisse herhalten. Zum Beispiel für dieses: "Ich würde ja gerne legal und den Regeln entsprechend parken, wenn die Stadt mir einen erreichbaren und am besten kostenlosen Parkplatz zur Verfügung stellen würde. Und solange sie das nicht tut, muss ich mir eben selbst helfen und darf auch mal die Regeln brechen. Und überhaupt: Seid mal nicht so kleinlich." Mit dieser Haltung rechtfertigen viele Falschparker ihre Aktionen als Petitesse, Kavaliersdelikt oder schiere Notwendigkeit. Und liegen damit natürlich falsch. Denn eine Notwendigkeit, innerhalb der Innenstadt falsch parken zu müssen, gibt es nicht. Die Alternativen reichen von einem Platz in einem der vielen Parkhäuser oder einem angemieteten Stellplatz bis zur Chance, mal mit dem Bus zu fahren. Der Antrag der CDU und der Grünen zeigt deshalb in die richtige Richtung: Nur ein schärferer Einsatz des Abschleppers wird eine Änderung der aktuell wirklich unerträglichen Situation bewirken. Appelle an den gesunden Menschenverstand werden nichts nutzen. Wie immer. j.pistorius@volksfreund.deExtra
Der Anwohner sieht, dass ein Falschparker seine Grundstückseinfahrt oder Garagenzufahrt blockiert. Darf er dann selbst den Abschlepper rufen? Ja, sagt der Gesetzgeber - aber nur dann, wenn die Zufahrt tatsächlich völlig blockiert ist. Nur wer den Verkehr tatsächlich behindert, darf abgeschleppt werden. Die Kosten muss der Zugeparkte jedoch vorstrecken und darf dann oft vor Gericht um eine Erstattung streiten. Die Stadtverwaltung muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ebenfalls folgen. Nur dann, wenn der Parker andere behindert oder gefährdet, darf abgeschleppt werden. Falschparker im absoluten Halteverbot, in scharfen Kurven, auf Rettungswegen oder in an Zebrastreifen können jederzeit dran sein. Wird man im Straßenraum zugeparkt, darf man nicht selbst den Abschleppwagen rufen, sondern muss die Polizei informieren. jp