Farschweiler-Prozess: Urteil vertagt

Trier/Farschweiler. (f.k.) Im Berufungsverfahren gegen einen 40-jährigen Mann aus Trier, dem fahrlässige Tötung zur Last gelegt wird, hat die Zweite Kleine Strafkammer des Landgerichts Trier die für den heutigen Freitag, 21. Januar, terminierte Urteilsverkündung vertagt. Der Angeklagte hatte am 21. November 2008 auf der B 52 bei Farschweiler eine 17-jährige Fußgängerin mit seinem Auto erfasst.

Die Schülerin starb an der Unfallstelle. Das Amtsgericht Trier verurteilte den Mann im vergangenen Jahr wegen fahrlässiger Tötung zu 10 800 Geldstrafe. Gegen dieses Urteil hatte er vor dem Landgericht Trier Berufung eingelegt. Nach Auskunft der Kammer sollen nun die technischen Sachverständigen erneut gehört werden. Außerdem seien zusätzliche Zeugen geladen.

Neue Verhandlungstermine: 26 Januar, 14 Uhr, und 10 Februar, 9 Uhr.

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