Feiertagsruhe beachten
TRIER. (red) An Ostern muss die Feiertagsruhe eingehalten werden: Tanzveranstaltungen dürfen von Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Ostersonntag, 16 Uhr, nicht stattfinden. Am Karfreitag sind ab 4 Uhr Unterhaltungs-Events, die nicht dem Charakter des Feiertags angemessen sind, verboten.
01.04.2004
, 18:37 Uhr
Am Freitag sowie am Ostersonntag dürfen keine Sportveranstaltungen stattfinden. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Infos beim Ordnungsamt, Telefon: 0651/ 718-3324 oder -1321.