Feiertagsruhe beachten

TRIER. (red) An Ostern muss die Feiertagsruhe eingehalten werden: Tanzveranstaltungen dürfen von Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Ostersonntag, 16 Uhr, nicht stattfinden. Am Karfreitag sind ab 4 Uhr Unterhaltungs-Events, die nicht dem Charakter des Feiertags angemessen sind, verboten.

Am Freitag sowie am Ostersonntag dürfen keine Sportveranstaltungen stattfinden. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Infos beim Ordnungsamt, Telefon: 0651/ 718-3324 oder -1321.

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