Feiertagsruhe beachten

TRIER. (red) Die Feiertagsruhe sollte an Allerheiligen (1. November), am Volkstrauertag (14. November), am Totensonntag (21. November) und an den Weihnachtstagen eingehalten werden. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass bis zur Beendigung der Hauptgottesdienste um elf Uhr alles zu unterlassen ist, was die Messen stören könnte.

Außerdem bestehen Einschränkungen zum Beispiel für öffentliche Tanz- oder Sportveranstaltungen, die nicht dem Charakter der Feiertage entsprechen. Gleiches gilt für Versammlungen und Umzüge, die nicht der Religionsausübung dienen. Weitere Informationen beim Ordnungsamt, Telefon 0651/718-1321 oder 718-3324.

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