Feller Wohnmobilplatz soll Thema im Kreisausschuss werden

Fell/Trier · Die umstrittene Einrichtung des Wohnmobilstellplatzes in Fell (TV vom 18. Juli) wird Thema in der Kreisausschusssitzung am 8. August sein. Die Fraktion der Grünen fragt, wieso der Platz ohne gültigen Bebauungsplan angelegt werden durfte.

Fell/Trier. Unter dem Titel "Warten auf die Wohnmobile" hatte der TV über das Feller Stellplatzprojekt berichtet. Der Platz liegt weit außerhalb des Feller Ortsgebiets in einem einsamen Tal. Die Fläche wurde jahrzehntelang industriell genutzt. Nach Auffassung von Tourismusexperten der Industrie- und Handelskammer Trier entspricht diese Lage nicht den Standards für Wohnmobilplätze in der Moselregion. Daher spricht auch die Ortsgemeinde Fell nur von einer "zweijährigen Testphase", in der die Akzeptanz des Platzes untersucht wird. Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hatte zugesagt, die Anlage während dieser Phase auch ohne den gesetzlich erforderlichen Bebauungsplan zu "dulden".
In einem Schreiben an Landrat Günther Schartz bittet die grüne Fraktionsvorsitzende Heide von Schütz darum, das Thema "Duldung eines Wohnmobilstellplatzes in Fell" auf die Tagesordnung der Ausschusssitzung am 8. August zu setzen. Außerdem wird die Kreisverwaltung um Antwort auf folgende Fragen gebeten:
Auf welche Paragrafen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz oder andere Gesetze stützt sich die erteilte "Duldung" für eine Testphase? Wie wurde der Zeitrahmen von zwei Jahren zur geduldeten Nutzung des Geländes als Wohnmobilstellplatz begründet?
Welche Fachabteilungen innerhalb der Kreisverwaltung wurden vor Gewährung der "Duldung" angehört und mit welchem Ergebnis? Bei welchen anderen Verfahren wurde bisher eine solche "Duldung" gewährt? Hat eine Beratung der Gemeinde über die Gesetzeslage stattgefunden?
Von Schütz: "Zur Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes bedarf es eines Bebauungsplanes. Dazu sind dann auch die Fachabteilungen in der Kreisverwaltung sowie die Träger Öffentlicher Belange und schließlich die anerkannten Naturschutzverbände anzuhören. Dieses Verfahren fand nicht statt." Stattdessen habe die Kreisverwaltung eine sogenannte "Duldung" erteilt. Dies sei nach Auffassung der Grünen gesetzlich nicht abgesichert. Schütz: "Sollte es sich um einen Präzedenzfall handeln? Wir vertreten die Auffassung, dass die Nichtanwendung bestehender Gesetze nicht tolerierbar ist." f.k.

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