Feueralarm im Trierer Rathaus - Stadtrats-Sitzung unterbrochen - Fehlalarm
Trier · Wegen eines Feueralarms ist die Trierer Stadtratssitzung am Dienstagabend unterbrochen worden. Sechs Feuerwehrfahrzeuge rückten an. Passiert ist nichts: Fehlalarm.
Kurz vor Ende der öffentlichen Sitzung schrillt eine Sirene durchs Rathaus: Feueralarm. Die Stadtratsmitglieder stehen diszipliniert auf, verlassen den großen Rathaussaal. Dezernent Thomas Egger - zuständig für die Feuerwehren - führt die Ratsmitglieder vors Rathaus auf den Augustinerhof - den vorgesehenen Sammelpunkt bei einem Brand. Die Stadtratsmitglieder stehen vor dem Rathaus, und schon nach wenigen Minuten sind sechs Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr vor Ort. Schnell stellt sich heraus, dass es ein Fehlalarm war. Der Alarm ging wohl vom EDV-Raum aus, ausgelöst von einer Löschanlage, teilt Thomas Egger über das Netzwerk Facebook mit. Was letztlich der Auslöser für die Fehlfunktion war, ist bisher unklar. Die Ratsmitglieder gehen nach etwa zehn Minuten wieder in den Saal und setzen die Stadtratssitzung fort - mit dem nicht-öffentlichen Teil.
Zuvor hatte im öffentlichen Teil der Sitzung Sozialdezerntin Angelika Birk nach monatelangen Protesten gegen die Erhöhung der Elternbeiträge für Krippen- und Hortkinder in Trier eine neue Ermäßigungsregelung angekündigt. Wie diese genau aussehen soll, ist noch offen. Gelten soll die Ermäßigung für Familien, die zwei oder mehr Kinder gleichzeitig in kostenpflichtiger Betreuung (Kinder unter zwei Jahren oder Schulkinder) haben. "Für das zweite und/oder dritte Kind soll eine Ermäßigungsregelung entwickelt werden", erklärte Birk.
Die Anzahl der Familien, für die die Regelung gelten werde, sei überschaubar, sagte Birk. "Es dürften pro Jahr etwa 20 bis 30 Familien mit mehreren Kindern gleichzeitig in der Betreuung sein", sagte Birk.
Wie die Ermäßigungsregelung konkret gestaltet werden soll, bespricht die Stadtverwaltung derzeit mit Eltern, Einrichtungen und den politischen Gremien. Das Ergebnis soll in der nächsten Sitzung des Stadtrats nach der Sommerpause vorgestellt und beschlossen werden.
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder nicht in Kitas betreuen lassen, nicht zulässig ist, informierte Birk in diesem Zusammenhang: "Wir stehen in Kontakt mit Bund und Land, wie wir mit aktuellen Anträgen auf Betreuungsgeld umgehen und erwarten in den nächsten Tagen dazu eine Anweisung. Fest steht: Bereits ausgezahltes Betreuungsgeld muss nicht zurückgezahlt werden."