Feuerwehr: Streit um Überstunden spitzt sich weiter zu

Trier · Vor dem Verwaltungsgericht Trier geht es am Dienstag, 28. Februar, um die Frage, ob die Stadt Trier einem Feuerwehrmann einen Ausgleich für Überstunden zahlen muss. Da das Urteil weitreichende Konsequenzen haben könnte, macht die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft massiv mobil.

Trier. Kläger Jürgen Ihl gegen die Stadt Trier: Dieser Fall wird am 28. Februar am Verwaltungsgericht Trier verhandelt. Ein Info-Flyer der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) macht die Brisanz deutlich: "Lasst uns bei negativem Ausgang der Verhandlung gemeinsam zum Rathaus ziehen und dort unsere Funkmeldeempfänger abgeben!"
Die Vorgeschichte: 19 Feuerwehrbeamte der Stadt Trier haben einen sogenannten Sammelleistungswiderspruch eingelegt. Sie verlangen einen Ausgleich dafür, dass sie in den Jahren 2002 bis 2006 mit Bereitschaftsdienst 52 Stunden pro Woche gearbeitet haben, vier Stunden mehr als rechtlich zulässig. Die Wehrleute berufen sich dabei auf EU-Recht und ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Oberbrandmeister Jürgen Ihl reichte Klage ein (der TV berichtete). Ein voller Ausgleich für alle Einsatzbeamten würde 810 000 Euro kosten.
Die Position der Stadt: Laut Verwaltung wurden "keine Mehrarbeitsstunden geleistet, die auszugleichen wären". Zudem seien eventuelle Ansprüche bereits verjährt. Weil sich Ihl öffentlich kritisch äußerte, drohte ihm die Verwaltung mit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens.
Kein Dienstrechtsverletzung


Das hat sich inzwischen erledigt, wie Stadt-Pressesprecher Hans-Günther Lanfer auf TV-Anfrage mitteilt: "Es gibt zur Zeit kein Disziplinarverfahren gegen einen Feuerwehrbeamten, keine Prüfung und keine festgestellte Dienstrechtsverletzung."
Der Vorstoß der Gewerkschaft: "Es geht auch darum, welche Wertschätzung uns aus dem Rathaus entgegengebracht wird", heißt es in dem Flyer. Die Feuerwehr, also das Amt 37, erstellt ihre Dienstpläne selbst. Die Personalabteilung hat jedoch die Stunden neu berechnet und kommt zu einem anderen Ergebnis, mit dem die Stadt im aktuellen Rechtsstreit argumentiert.
Diese Berechnung beruhe auf ganz anderen Grundlagen, moniert die Gewerkschaft. Toni Ras kopp, Landesvorsitzender der DFeuG und Trierer Feuerwehrmann: "Der Sachbearbeiter der Personalabteilung legt zum Beispiel das Jahresarbeitssoll ohne Feiertage fest." Krankheit an einem 24-Stunden-Dienst werde nur mit 9,6 Stunden berechnet.
Bleibt die Stadt hart, dann fordert die Gewerkschaft die Feuerwehrbeamten zu "Dienst nach Vorschrift" auf: "Keine freiwilligen Leistungen mehr! Keine Überstunden mehr!"
Über Funkmeldeempfänger werden Wehrleute in ihrer Freizeit zusätzlich alarmiert, wenn es für Einsätze an Personal im Dienst mangelt. Diese Praxis wäre bei einer Abgabe der "Pieper" vorläufig vorbei, denn zum Einrücken verpflichtet sind die Wehrleute laut DFeuG nicht. cus

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