Feuerwerk Keine Raketen auf dem Trierer Hauptmarkt

Trier · Ergänzend zu den bundesweit bereits geltenden Verkaufsverboten für Feuerwerk und zu den im Land geltenden Kontaktbeschränkungen erlässt die Stadt Trier per Allgemeinverfügung ein Feuerwerksverbot für den Bereich des Trierer Hauptmarkts an Silvester. Und nicht nur da.

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Foto: dpa/Christophe Gateau

In Deutschland werden in diesem Jahr am Jahresende keine Raketen und Böller verkauft. Und selbst dann, wenn man Knallkörper in Luxemburg erwirbt, darf man sie nur sehr eingeschränkt nutzen. Dazu sagt Triers Ordnungsdezernent Ralf Britten: „An Silvester ist der Hauptmarkt stets ein Treffpunkt für viele Menschen, die dort zum Teil in sehr gefährlicher Art und Weise Raketen und Böller gezündet haben.“

Dadurch und aufgrund des  teilweise starken Alkoholkonsums sei der Platz einer der Einsatzschwerpunkte für Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei und Ordnungsamt.  „Gerade in der Corona-Pandemie, die Rettungsdienste und Kliniken ohnehin schon stark belastet, müssen wir alles tun, um die Behandlung weiterer Notfälle in den Krankenhäusern zu vermeiden“, sagt Britten. Der Ordnungsdezernent appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Triererinnen und Trierer, Silvester diesmal nur im Kreis der Familie zu begehen.

Die Stadtverwaltung weist ergänzend darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk aufgrund der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in weiten Teilen der Innenstadt generell ebenfalls untersagt ist, nämlich in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie in der Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude oder Anlagen.

Bereits im vergangenem Jahr galt: Wo am 1. Januar um 0 Uhr normalerweise Silvesterraketen in den Himmel steigen, kontrollieren Einsatzkräfte in diesem Jahr an regionalen Partymeilen, ob sich Menschen an das Feuerwerksverbot halten. Wegen der Corona-Pandemie ist es untersagt, auf öffentlichen Straßen oder Plätzen zu feiern, Alkohol zu trinken und zu böllern. Wer trotzdem Feuerwerk im öffentlichen Raum zündet und erwischt wird, dem droht eine Strafe von bis zu 500 Euro.

Die Allgemeinverfügung untersagt für Freitag, 31. Dezember, und Samstag, 1. Januar 2022, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem Hauptmarkt.

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