Denkmal Fischers Maathes’ Haus: Aufs Rohr in der Trierer Brotstraße kommt es an

Trier · Im Prozess um den Abriss des Gebäudes in der Trierer Brotstraße haben die Eigentümer ihre Klage zurückgezogen. Ob die Fassade doch noch erhalten werden kann, ist offen. Wobei eine wichtige Frage inzwischen geklärt sein dürfte.

 In der Brotstraße liegt eine Hauptwasserleitung. Wo genau, hat nach Aussage des Rechtsanwalts der Eigentümer des Geburtshauses von Fischers Maathes (rechts) niemand gesagt. Diese Information ist aber entscheidend für den Bau einer Stützkonstruktion für die Fassade.

In der Brotstraße liegt eine Hauptwasserleitung. Wo genau, hat nach Aussage des Rechtsanwalts der Eigentümer des Geburtshauses von Fischers Maathes (rechts) niemand gesagt. Diese Information ist aber entscheidend für den Bau einer Stützkonstruktion für die Fassade.

Foto: Medienhaus Trierischer Volksfreund/Harald Jansen

Zwar haben die Eigentümer des Hauses Brotstraße 26 gegen die Stadt Trier geklagt. Sie wollten ursprünglich erreichen, dass die Fassade des Denkmals abgerissen wird. Doch nach Auskunft von Klägeranwalt Dr. Curt M. Jeromin würden die Eigentümer die Fassade gerne erhalten. Das will auch die Stadt Trier, die sich einem Abriss verweigert. Doch sahen die Hausbesitzer keine andere Möglichkeit, da es aus ihrer Sicht nicht möglich ist, die Hauswand während der Umbauarbeiten abzustützen. Eine Abstützung von Innen her sei ebenfalls nicht machbar.

Die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts hat in der Verhandlung am Mittwoch früh deutlich gemacht, dass sie die Klage der im Großherzogtum beheimateten Köhl Vermögensverwaltung Luxemburg abschmettern wird. Denn es fehlten unter anderem Unterlagen, die belegten, dass ein Abriss unumgänglich ist. Der Vorsitzende Richter Herbert Braun sagt, dass erst einmal geprüft werden müsse, ob der Abriss der Fassade unvermeidbar ist. Das sei angesichts der vorliegenden Akten fraglich. Er spricht davon, dass die Eigentümer den kompletten Abriss des Hauses planen „von der Kellerdecke an“. Dabei liege derzeit unter anderem nicht einmal der Antrag an die Stadt Trier vor, das Dach des Hauses ebenfalls abzureißen. Und dessen Erhalt sei Teil der unter Auflagen erteilten Baugenehmigung.

Wie sich im Verlauf der Sitzung zeigt, hat eine Hauptwasserleitung der Stadtwerke Trier (SWT) eine zentrale Rolle bei der Frage, ob das Gebäude abgerissen werden muss. Denn laut Rechtsanwalt Jeromin könne bei den SWT niemand genau sagen, wo die in den 1960er Jahren vergrabene Leitung verläuft. Was hingegen feststehe, sei die Aussage, dass eine Stützkonstruktion nicht auf der Leitung gebaut werden dürfe. Auf Anfrage sagt hingegen SWT-Presseprecherin Nina Traut: „Die Trinkwasserleitung in der Brotstraße mit den dazugehörigen Hausanschlüssen sowie die weiteren Leitungen (Strom, Gas, Kanal) sind in unserer Netzdokumentation genau erfasst und darstellbar. Damit sind keine Grabungsarbeiten zur Lokalisierung erforderlich.“

Auch die Feuerwehr hat für die Eigentümer des Hauses bei ihrer Entscheidung für einen Abriss eine Rolle gespielt. Denn laut Rechtsanwalt Jeromin werde die mögliche Aufstellfläche für die Stützen dadurch verringert, dass die Berufsfeuerwehr darauf bestehe, eine fünf Meter freie Durchfahrt zu haben. Dem hat in der Sitzung Joachim Henn als Vertreter der Stadt Trier ebenfalls widersprochen. Er sagt, dass eine vier Meter breite Durchfahrt ausreichend sei.

Es sei auch möglich, einige Straßenlampen für die Bauzeit zu demontieren, um mehr Platz für eine Durchfahrt zu haben. Und nach Einschätzung von Richter Braun dürften auch Tische und Stühle der Außengastronomie kein unüberwindbares Hindernis darstellen, da diese nur aufgrund eines Sondernutzungsrechts dort stehen dürften.

Am Ende der Sitzung haben die Eigentümer schließlich ihre Klage zurückgezogen. Nun soll es zeitnah einen Runden Tisch geben, bei dem überlegt wird, ob nicht doch eine Stützkonstruktion für die Fassade auf der Brotstraße gebaut werden kann. Dabei soll Architekt Werner Schaack Modelle für eine Stützkonstruktion vorlegen, die den Erhalt der Fassade des Geburtshauses von Fischers Maathes ermöglichen. Bis Ende Mai – so hat es das Verwaltungsgericht Trier festgehalten – soll die Frage geklärt sein, ob die Fassade des Hauses Brotstraße 26 nicht doch noch erhalten bleiben kann.

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