Infrastruktur Ja zu Fitnessstudio im Handwerkerhof

Schweich · Der Schweicher Stadtrat hat die achte Änderung des Bebauungsplans Handwerkerhof im Stadtteil Issel beschlossen.

Damit ist der Weg frei für die Unterbringung eines Fitnessstudios in einer Halle im Handwerkerhof. In der ursprünglichen Fassung des Bebauungsplans waren Anlagen für sportliche Zwecke nicht im Bereich des Handwerkerhofs vorgesehen.

Entsprechend hatte der Bauausschuss das Vorhaben, ein Fitnessstudio dort zu errichten, abgelehnt. Nun darf der Antragssteller doch bauen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass er die Kosten der Änderung des Bebauungsplans übernimmt. Dies hat der Antragsteller mittlerweile der Stadt Schweich zugesichert.

Laut Bebauungsplan sind weiterhin im Isseler Handwerkerhof zulässig: Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Einzelhandelsverkauf von Gewerbe- und Handwerksbetrieben unter Ausschluss innenstadtrelevanter Angebote und großflächigen Einzelhandels.

Inhaber von Firmen im Handwerkerhof dürfen dort auch Wohnungen unterhalten. Zulässig sind bis zu zwei Wohneinheiten je Grundstück im Zusammenhang mit einem Betrieb allerdings nur unter der Voraussetzung, dass im Erdgeschoss mindestens 75 Prozent der Grundfläche nicht wohnlich genutzt ist.

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