Flächennutzungsplan 2025: Öffentlichkeit darf mitreden

Trier · Die Stadt Trier arbeitet an der Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes. Die Öffentlichkeit wird daran mit einer Veranstaltung am 15. Januar beteiligt.

Trier. Die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes ist eine wichtige Weichenstellung für die weitere Entwicklung einer Stadt. Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist kein Bauplan, sondern ein "vorbereitender Bauleitplan". Darin wird für die Zukunft festgelegt, wie eine Kommune ihre Flächen nutzen will. Also beispielsweise: Wo soll künftig Platz fürs Wohnen sein, für Verkehr, für Handel und Gewerbe, wo darf sich die Natur ausbreiten und wo darf es Sondernutzungen geben? Wenn solch eine Nutzung im Plan erst einmal festgelegt ist, ist sie "behördenverbindlich". Das heißt: Die Stadt Trier muss sich bei ihren künftigen Bebauungsplänen und Baugenehmigungen an die vorgeschriebene Nutzung der Flächen halten - oder den Flächennutzungsplan wieder aufwendig ändern. In den Flächennutzungsplan werden darüber hinaus die Ziele des Landschaftsplans und der Stadtklimaanalyse integriert.
Der derzeit gültige Flächennutzungsplan der Stadt Trier stammt aus dem Jahr 1982 und ist deshalb stark überarbeitungsbedürftig. Der Stadtrat musste schon 39 rechtswirksame Änderungen des derzeitigen Flächennutzungsplans beschließen, weil sich beispielsweise auf den zahlreichen Konversionsflächen in der Stadt andere als militärische Nutzungen ergeben haben - die dann neu geregelt werden müssen. Nun wird in einem mehrere Jahre dauernden Prozess ein neuer Flächennutzungsplan aufgestellt: Trier 2025. Der Vorentwurf dazu wurde in allen Ortsbeiräten und im Trierer Stadtrat beraten. Im April soll der Entwurf im Stadtrat beschlossen werden.
Am 15. Januar macht das Stadtplanungsamt um 19 Uhr im Tagungszentrum der IHK Trier in der Herzogenbuscher Straße eine sogenannte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. In dieser Veranstaltung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und den Bürgern Gelegenheit zur Diskussion der Planinhalte gegeben.
Ergänzend weist die Stadt in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Planunterlagen auch im Internet über die Homepage der Stadt Trier unter der Adresse www.trier.de/bauleitplanung (Menüpunkte Aktuelle Verfahren, Flächennutzungsplan 2025, Vorentwurf) eingesehen werden können. Darüber hinaus liegt der Plan in der Zeit vom 2. Januar bis einschließlich 14. Februar während der Dienststunden montags bis mittwochs und freitags in der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 8.30 bis 16 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (0651/718-3633) bei der Stadtverwaltung Trier, BauBürgerBüro, Augustinerhof, Verwaltungsgebäude VI zur Einsichtnahme aus.
Stellungnahmen zu der Planung können schriftlich bis zum 14. Februar 2014 beim Stadtplanungsamt, Kaiserstraße 18, 54290 Trier oder per Online-Stellungnahme vorgebracht werden. red/mic

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