Flucht nach vorn

Wenn der Alltag zum Albtraum wird: Eine 31-jährige Triererin hat Hilfe bei der Polizei gesucht - und ihren Partner wegen Misshandlung angezeigt. Es ist kein Einzelfall. Rund 300 Frauen haben 2008 wegen häuslicher Gewalt bei der Interventionsstelle Trier Hilfe gesucht.

Trier. Sie wurde geschlagen und gewürgt. Eines ihrer drei Kinder von ihrem Lebenspartner bei dieser Auseinandersetzung leicht verletzt. Aus diesem Grund hat sich eine 31-Jährige aus Trier-Ost in dieser Woche hilfesuchend an eine Fraueneinrichtung in Trier gewandt. Nicht zum ersten Mal hatte ihr Partner sie misshandelt. Die junge Frau flüchtete in eine helfende Einrichtung.

Die 31-Jährige ist eine von Vielen. Rund 300 Frauen waren im vergangenen Jahr wegen körperlicher Gewalt vonseiten ihres Partners bei der Interventionsstelle Trier (Ist) in Beratung, erklärt Astrid Pößiger. Die Diplom-Psychologin ist eine der beiden Mitarbeiterinnen der Ist. Ihre Aufgabe ist es, Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt werden, helfend zur Seite zu stehen - rechtlich wie auch beratend.

Den Zugang zur Ist finden die meisten Frauen über die Polizei. Diese bietet den Opfern im Falle von Gewalt eine Vermittlung zur Beratungsstelle an. Jedoch können sich Betroffene auch von sich aus melden.

Einen ähnlichen Weg schlug auch die 31-Jährige aus Trier-Ost ein. Nach dem Übergriff ihres Partners erstattete sie Strafanzeige bei der Polizei. Aufgrund der Sachlage erhielt ihr Freund einen sogenannten Platzverweis. Das bedeutet, dass er für zehn Tage keinen Zutritt zur gemeinsamen Wohnung hat. Aufgrund einer schriftlichen Verfügung ist ihm in diesem Zeitraum jeglicher Kontakt zu seiner Partnerin und den Kindern verboten. Ein üblicher Schritt.

"Das ist eine unabhängige, deeskalierende Maßnahme", erklärt Pößiger. "Sie greift, sobald die Polizei zum Tatort kommt." In diesem Zeitraum bestehe für die Frau die Möglichkeit, eine gerichtliche Schutzanordnung zu beantragen - Grundlage ist hierbei oft ein Attest, das die körperliche Misshandlung bescheinigt. Die Anordnung selbst beinhaltet ein Kontakt- und Näherungsverbot für den Mann und ist meist auf zwei bis drei Monate begrenzt.

Die 31-Jährige hat mit ihrer Anzeige den ersten Schritt auf diesen Weg gewagt. Und auf ihren Freund wartet daher ein Ermittlungsverfahren.

Interventionsstelle Trier, Telefon 0651/9948774, www.interventionsstelle-trier.de.

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