Frauchen empört: Steuer für Pflegehund

Lorscheid · Wer einen Hund hat, muss Steuern zahlen. Aber gilt das auch für Pflegehunde? Auf keinen Fall, findet Hundebesitzerin Antje Vester. Die Gemeinde Lorscheid (VG Ruwer) sieht das anders.

Lorscheid. Als Antje Vester Mitte Mai einen Brief der Verbandsgemeinde Ruwer in ihrem Briefkasten fand, war sie überrascht: Für ihren Pflegehund Charlie soll sie 75 Euro zahlen. Ein Unding, findet die 50-Jährige. "Da wird man bestraft, weil man etwas Gutes tut."
Rückblick: Im Dezember 2010 entscheiden sich Antje Vester und ihr Mann, einen Hund aus dem Tierheim in Trier-Zewen bei sich aufzunehmen. Der zwölf Jahre alte Schäferhund-Mischling Charlie soll ihrem Hund Maggie künftig Gesellschaft leisten. Weil Charlie wegen eines chronischen Ohrenleidens regelmäßig von einem Tierarzt behandelt werden muss, wird er vom Tierheim als "Pflegehund" an die Familie vermittelt. Während die Vesters für Futter und Pflege des Hundes aufkommen, übernimmt das Tierheim die Behandlungskosten.
Dass sie nun auch Hundesteuer für Charlie zahlen muss - darüber ist Antje Vester empört. Immerhin koste sie das Futter des Hundes rund 40 Euro pro Monat. "Generell geht es mir dabei aber nicht ums Geld, sondern ums Prinzip", sagt sie. Das Tierheim war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Besonders verärgert ist Vester über die Begründung, mit der die Gemeinde ihren Antrag auf Steuerbefreiung abgelehnt hat. Darin steht: "Die Gemeinde hat keinen ausgeglichenen Haushalt, solche Steuernachlässe würden vonseiten der Aufsichtsbehörde beanstandet und nicht geduldet." Der Gemeinde bleibe gar keine andere Chance, betont der Lorscheider Ortsbürgermeister Ludwig Welter. Das Halten eines Pflegehundes sei zwei Monate steuerfrei. Danach werde dann die Steuerpflicht geltend gemacht. Familie Vester eine Ausnahme zu gewähren, könne ungeahnte Folgen haben. "Sonst melden sich nachher nur noch Leute, die ihren Hund als Pflegehund laufen lassen, obwohl er ein ganz normales Haustier ist", sagt Welter. Auch in den Gemeinden der Verbandsgemeinden Schweich, Trier-Land und in der Stadt Trier muss für einen Pflegehund nach zwei Monaten Steuern gezahlt werden.
Antje Vester ist zunächst froh, dass sich Hund Charlie bei ihr so wohl fühlt. In den vergangenen Monaten sei der Hund regelrecht aufgeblüht und sehr zutraulich geworden. Der anhängliche Mischling ist Antje Vester ans Herz gewachsen: "Natürlich geben wir Charlie nicht mehr ab, auch wenn wir Steuern für ihn zahlen müssen."
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Meinung

Warum kein Kompromiss?
Es gehört Engagement dazu, einen kranken Pflegehund aufzunehmen. Das Tierheim übernimmt zwar die Behandlungskosten, doch Mühen und Zeitaufwand für die regelmäßigen Tierarztbesuche bleiben an der "Gastfamilie" des Tieres hängen, die zudem für Futter und Pflege aufkommen muss. Das Tierheim ist auf private Spenden und Zuwendungen aus öffentlicher Hand angewiesen. Wer ihm einen vierbeinigen Pflegefall abnimmt, entlastet auch die Allgemeinheit. Dann noch Hundesteuer zu fordern, klingt ungerecht. Dies ist die eine Seite der Medaille. Andererseits muss eine finanziell klamme Gemeinde wie Lorscheid mit spitzem Bleistift haushalten oder es droht Ärger mit der Kommunalaufsicht. Der Handlungsspielraum der Gemeinden ist in diesen Fällen gering. Denkbar wäre eine ermäßigte Steuer für Pflegehunde - auch mit dem Segen der Kreisverwaltung. Und was die gesunden "Scheinpflegehunde" betrifft: Warum gibt es kein obligatorisches tierärztliches Attest, das "echte" Pflegehunde deutlich von gesunden Tierheimhunden abgrenzt? f.knopp@volksfreund.deDie Höhe der Hundesteuer legt jede Gemeinde individuell fest. In der Verbandsgemeinde Ruwer, zu der Lorscheid zählt, liegen die Gebühren zwischen 40 und 120 Euro für den ersten Hund. Insgesamt belaufen sich die Steuereinnahmen der 20 Ortsgemeinden durch die Hundesteuer auf rund 20 000 Euro.

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