Freie Fahrt auf der Sauer

Die neue Befahrensregelung für die Sauer lässt weiterhin auf sich warten. Derzeit steht nach Auskunft der deutschen Behörden die Entscheidung ihrer Luxemburger Kollegen über eine Änderung des bisherigen Entwurfs noch aus.

 Die freie Fahrt der Kanuten könnte von einer neuen Regelung für die Sauer in Zukunft deutlich eingeschränkt werden. TV-Foto: Jens Klein

Die freie Fahrt der Kanuten könnte von einer neuen Regelung für die Sauer in Zukunft deutlich eingeschränkt werden. TV-Foto: Jens Klein

Bollendorf. (jk) Vor fast acht Jahren hatte die Grenzfischereikommission angeregt, die bestehende Rechtsverordnung über das Befahren der Sauer zu ändern, um damit einen Interessenausgleich zwischen Kanufahrern und Anglern vorzunehmen. Auch wenn die zuständigen Behörden seitdem keineswegs untätig waren, konnte bislang allerdings noch kein Ergebnis erzielt werden.

"Das war für uns im Jahr 2008 kein Diskussionspunkt", sagt Hans-Michael Bröhl, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Irrel. Er gehe davon aus, dass die Rechtsverordnung frühestens Mitte bis Ende 2009 die Gremien erreiche.

Den Entwurf einer neuen Befahrensregelung hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord dagegen bereits im Februar 2007 den beteiligten Interessenvertretern vorgestellt - nachdem im Jahr 2003 zwei Gutachten über die Auswirkungen des Kanusports auf die Sauer erarbeitet worden waren. Der Vorschlag sieht zum Schutz laichender Fische und der Vogelbrut zwischen Wallendorf und Minden ein generelles Bootsverbot vom 1. März bis zum 30. Juni vor.

In den restlichen Gewässerabschnitten und im übrigen Zeitraum soll das Befahren der Sauer vom Pegelstand abhängig gemacht werden. Erst ab einem Wasserstand von mindestens 60 Zentimetern am Pegel Bollendorf dürften die Boote zu Wasser gelassen werden.

"Insbesondere aus dem Bereich der Kanuverbände sowie der Vertreter der öffentlichen Wirtschaft kam in der Folge der Wunsch auf, das Befahrensverbot zwischen März und Juni durch eine Regelung zur Kontingentierung zu ersetzen", erklärt die Pressesprecherin der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Sandra Hansen-Spurzem.

Seit einigen Monaten herrscht Funkstille



Eine derartige Regelung würde die Gesamtzahl der Kanus für den gewerblichen Betrieb beschränken und somit das Bootsaufkommen auf der Sauer regeln. Dieser Vorschlag sei laut der Pressesprecherin im Sommer 2007 zwischen den Fachleuten der beteiligten Behörden in Rheinland-Pfalz und Luxemburg erörtert worden und liege zur Abstimmung den luxemburgischen Behörden vor.

"Seit ein paar Monaten ist bei diesem Thema Funkstille gewesen", räumt Frank Wolff vom luxemburgischen Umweltministerium ein. Seiner Meinung nach seien jedoch nur noch letzte Details zu klären. "Wir werden dieses Jahr sicherlich wieder Kontakt aufnehmen mit den deutschen Behörden", so Wolff.

Danach könnte alles recht schnell gehen. "Die SGD Nord ist darauf vorbereitet", so Hansen-Spurzem, "umgehend nach Herstellen des Einvernehmens eine Rechtsverordnung zum Befahren der Sauer zu erlassen."

Gleichwohl sollen die Kanuverleiher die Möglichkeit erhalten, Betrieb und Marketing rechtzeitig entsprechend umzustellen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort