Freiheit contra Videoüberwachung

Stellen Sie sich vor, Sie popeln beim Warten im geparkten Auto in der Nase. Macht ja nix, guckt ja keiner zu. Oder Sie holen an der Straßenecke Ihre Ex-Freundin fürs Kino ab, und die eifersüchtige Neue darf's nicht wissen.

Kein Problem, bekommt ja niemand mit. Und wenn doch einer zuschaut - vielleicht sogar der Nachbar - und das Ganze auch noch filmt, abspeichert und möglicherweise für die Ewigkeit festhält? Kein schönes Gefühl. Dabei geht es dem Anwohner in der Helenenstraße wahrscheinlich gar nicht darum, das Privatleben anderer auszuspionieren. Wahrscheinlich will er nur für Ordnung sorgen. Schließlich verstoßen die Falschparker, die er filmt, gegen ein Gesetz. Warum sollen sie davon kommen, nur weil zufällig keine Politesse in der Nähe ist? Aber wir leben - Gott sei Dank - nicht in einem Überwachungsstaat. Unser Grundgesetz räumt den persönlichen Interessen einen hohen Wert ein. Und dazu gehört eben, unbeobachtet in der Nase popeln oder knutschen zu können. Eine Rundum-Bewachung ist daher nicht erlaubt - nicht nur bei Halteverboten, sondern auch im fließenden Verkehr (etwa durch stete Videoüberwachung bei allen Geschwindigkeitsbegrenzungen). Dass so manche Falschparker und Raser ungestraft davon kommen, sollten man für diese Freiheiten gerne in Kauf nehmen. c.wolff@volksfreund.de

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