Urteil am Landgericht Trier Freispruch, aber keine Freiheit für Trierer Auto-Brandstifter (Update)

Trier · Das Landgericht Trier hat am Mittwoch einen 24-Jährigen freigesprochen, der laut Urteil zwei Autos in Trier angezündet hatte. Wegen Schuldunfähigkeit kommt der Mann nicht ins Gefängnis, sondern in eine geschlossene psychiatrische Klinik.

 Dieser BMW ist im Dezember 2019 in den Trierer Moselauen ausgebrannt.

Dieser BMW ist im Dezember 2019 in den Trierer Moselauen ausgebrannt.

Foto: Wilfried Hoffmann

Völlig teilnahmslos hört der junge Mann das Urteil der Ersten Großen Strafkammer. „Der Angeklagte wird vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen“, verkündet die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz. Dies ist nach vier Verhandlungstagen der vorläufige Schlussstrich unter eine Reihe von Brandanschlägen auf geparkte Autos in den Trierer Moselauen, die im Dezember 2019 zahlreiche Trierer beunruhigte. Vor dem Urteil hat die Kammer noch weitere Zeugen gehört, die am 28. November und 1. Dezember 2019, jeweils gegen 17.30 Uhr, die Autobrände unter der Konrad-Adenauer-Brücke bemerkt hatten. Die Aussagen gleichen sich sehr. Berichtet wird von rasend schnell um sich greifenden Flammen und einem jungen Mann mit Kapuzenjacke, der davonlief.