Freizeitsee: Gemeinde will Winzer enteignen

Die Fertigstellung des Rioler Freizeitsees "Triolago" verzögert sich, weil der Gemeinde noch ein Grundstück - es handelt sich um einen Weinberg - fehlt. An die Fläche will man nun über ein Enteignungsverfahren herankommen.

 Die rot eingezeichnete Parzelle ist das noch fehlende Teilstück für die Realisierung des Rioler Freizeitsees. Der Grundstücksbesitzer soll über ein Enteignungsverfahren zum Verkauf gezwungen werden. TV-Foto: Katja Bernardy

Die rot eingezeichnete Parzelle ist das noch fehlende Teilstück für die Realisierung des Rioler Freizeitsees. Der Grundstücksbesitzer soll über ein Enteignungsverfahren zum Verkauf gezwungen werden. TV-Foto: Katja Bernardy

Riol. Aus einer Kiesgrube entsteht seit sieben Jahren am Rioler Moselufer ein Freizeitsee (der TV berichtete). Das Millionen-Projekt ist eine Gemeinschaftsaufgabe des Investors, der Becker Freizeitsee GmbH, und der Gemeinde Riol. Vertraglich ist festgehalten, dass es Aufgabe der Ortsgemeinde ist, die notwendigen Grundstücke zu erwerben - das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) unterstützt die Kauf- und Tauschaktionen. Von der Gemeinde übernimmt der Investor die Flächen.

Die Gemeinde hat ihre "Hausaufgaben" fast gemacht: Rund 50 Grundstücke hat sie in den vergangenen Jahren erworben. Drei Winzer wollten ihre Weinberge zunächst nicht verkaufen (der TV berichtete). Die Folge: Die Ausbaggerungsarbeiten ruhten, die Wasserski-Seilbahn, die an dieser Stelle geplant ist, kann nicht aufgestellt werden. "Eigentlich wollten wir schon Ende vergangenen Jahres fertig sein", sagt Investor Günter Becker. Einen der drei Weinberge habe die Gemeinde vor zwei Monaten gekauft, einen vergangene Woche, sagt Arnold Schmitt, Ortsbürgermeister von Riol. Einer fehle noch.

Die Verhandlungen um den Preis und die Ausgleichsfläche des letzten benötigten Weinbergs haben offenbar bislang zu keiner Einigung geführt.

Winzer fordert Ausgleich für Neuanpflanzung



"Der Ortsgemeinderat Riol hat am 23. März in seiner nichtöffentlichen Sitzung beschlossen, ein Enteignungsverfahren bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord zu beantragen", sagt Schmitt auf TV-Anfrage. Der betroffene Winzer, der namentlich nicht genannt werden möchte, hatte am Montag aus dem Trierischen Volksfreund von dem Gemeinderatsbeschluss erfahren.

Warum kam es bislang zu keiner Einigung? "2003 hieß es, dass man mein Grundstück nicht benötigt", erklärt der Winzer. Daraufhin habe er im Juni 2004 seinen Weinberg neu angepflanzt. "Ich habe mehrere Tausend Euro in die jungen Rebstöcke und Hunderte von Arbeitsstunden investiert", sagt der Winzer. Erst ein Jahr später, 2005, sei im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens auch seine Fläche betroffen gewesen. "Eine Abflussrinne sollte darüber laufen." Im Jahr 2007, mit der Erstellung des Bebauungsplans, sei plötzlich der gesamte Weinberg benötigt worden. Dazu Armin Kopp, zuständiger Projektleiter bei der Verbandsgemeindeverwaltung (VGV) Schweich: "Seinerzeit lag der Weinberg nicht in dem Bereich, in dem die Fläche gebraucht wurde, das war erst 2005 der Fall. "Aber", schränkt Kopp ein, "es hat bereits 2003 ein Kaufangebot gegenüber dem Winzer gegeben." Der Weinberg habe damals als Ausgleichsfläche gekauft werden sollen.

Der Winzer fordert nun, dass er auch für die Investition der Neupflanzung und seine Arbeitsstunden einen finanziellen Ausgleich erhält. Er fordert das Doppelte von der Summe, die die Gemeinde bietet. An einer Einigung sind beide Seiten interessiert.

Meinung

Mit der Brechstange

Die Serie von Pleiten, Pech und Pannen beim Seeprojekt in Riol reißt nicht ab. Dass man beim letzten Grundstückserwerb zur Brechstange greifen muss, hätte vermieden werden können. Offenbar gab es im Vorfeld ein Kommunikationsdefizit. Die Bringschuld haben eindeutig Investor und Gemeinde. Wenn - wie anzunehmen ist - der Winzer in gutem Glauben, sein Weinberg werde nicht gebraucht, die Neuanpflanzungen vorgenommen hat, so muss er selbstverständlich jetzt auch angemessen entschädigt werden. a.follmann@volksfreund.deExtra Enteignungsverfahren: Wenn der Antrag auf ein Enteignungsverfahren bei der SGD Nord eingegangen ist, prüft die Behörde zunächst den Antrag. Sie lädt die Beteiligten zu einem Erörterungstermin ein und wirkt auf eine Einigung hin, die sie - wie einen notariellen Vertrag - beurkunden kann. Kommt es zu keiner Einigung, setzt die SGD Entschädigung und Zinsen fest. (kat)

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