Freude über neue Geldquelle

Die Zweitwohnungssteuer lässt Geld in die Trierer Stadtkasse fließen: 3,1 Millionen Euro brachte die vor einem Jahr im Rat beschlossene Steuer bisher ein, so Oberbürgermeister Klaus Jensen.

 Mehr als 3,1 Millionen Euro hat die Zweitwohnungssteuer bisher in die städtischen Kassen gespült. TV-Foto: Klaus Kimmling

Mehr als 3,1 Millionen Euro hat die Zweitwohnungssteuer bisher in die städtischen Kassen gespült. TV-Foto: Klaus Kimmling

Trier. Ein zwar unpopulärer, aber notwendiger Schritt - so sah die Ratsmehrheit das Thema Zweitwohnungssteuer, als im Juni 2006 der Grundsatzbeschluss gegen die Stimmen der Grünen und der FDP gefasst wurde. Wer in der Römerstadt einen zweiten Wohnsitz hat, zahlt ab 2007 zehn Prozent seiner jährlichen Kaltmiete. Die neue Steuer soll vor allem Studenten dazu ermutigen, ihren Hauptwohnsitz in Trier anzumelden. Der Sprung über die 100 000-Einwohner-Marke würde eine um 600 000 Euro höhere Konzessionsabgabe der Stadtwerke bedeuten - das ist die Gegenleistung für die Nutzungsbefugnis der öffentlichen Verkehrswege in der Stadt.Insgesamt kalkulierte die Verwaltung mit 1500 Neubürgern und Mehreinnahmen in Höhe von 1,6 Millionen Euro.Doch diese Rechnung drohte bereits im Januar 2007 zu kippen. Denn das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass es gegen die Steuergerechtigkeit verstoße, einen Studenten mit der Zweitwohnungssteuer zur Kasse zu bitten. Ein Mainzer Student hatte gegen die Steuer geklagt, und die Satzungen der Städte Mainz und Trier sind einander recht ähnlich.Kontroverse Rechtslage

Vor diesem Hintergrund war die Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion, die OB Jensen in der jüngsten Sitzung beantwortete, hochinteressant. Hat Trier 2007 von der neuen Steuer in der gewünschten Weise profitiert? So ist es wohl. 136 000 Euro seien bis Ende September an Zweitwohnungssteuern gezahlt worden, führte Jensen aus. Die Anzahl der mit einer Hauptwohnung gemeldeten Trierer Bürger ist von 99 000 auf mehr als 102 000 gestiegen, daraus resultiert eine um 1,4 Millionen Euro höhere Konzessionsabgabe. Für jeden Neubürger fließen 475 Euro an Zuweisungen aus dem Finanzausgleich, was weitere 1,6 Millionen Euro bedeutet.Die Entscheidung der Koblenzer Richter hat dennoch spürbare Folgen. Von 838 zur Zweitwohnungssteuer veranlagten Fällen provozierten 199 einen Widerspruch. Fast alle bezogen sich auf das OVG-Urteil. "Die Widersprüche, die sich auf die OVG-Entscheidung beziehen, werden bis zur Entscheidung im Musterverfahren ruhend gestellt", erläuterte Jensen. Weitere Auswirkungen habe der Koblenzer Richterspruch nicht, die Zweitwohnungssteuer werde weiter erhoben. Die Klage des Mainzer Studenten müsse zudem nicht das sichere Ende der neuen Steuer bedeuten, betonte der OB. "Bundesweit wird die Rechtslage sehr kontrovers diskutiert." Dabei gebe es gegensätzliche Rechtsauffassungen. In einem Fall sei Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen worden. "Diese Revision, aber auch die Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz im Hauptsacheverfahren, müssen wir abwarten. Wir gehen davon aus, dass die Zweitwohnungssteuer weiter Bestand haben wird."

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