Friedensvertrag auf kommunaler Ebene

TRIER Einmalig in Rheinland-Pfalz: Die Städte Trier, Saarburg, Konz und Schweich haben eine "Interkommunale Vereinbarung Einzelhandel" getroffen. Damit haben die Kommunen eine Basis für die zukünftige gemeinsame Vorgehensweise zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung gefunden.

An großen Worten herrschte kein Mangel. Als "historisches Werk" bezeichnete Wirtschaftsdezernentin Christiane Horsch die "Interkommunale Vereinbarung", zu deren Unterzeichnung die Stadt- und Verbandsbürgermeister aus Konz, Saarburg und Schweich gekommen waren. Von "schwierigen Diskussionen und dem Vertrauen auf ein partnerschaftliches Miteinander" sprach der Schweicher Verbandsbürgermeister Berthold Biwer, und sein Stadtbürgermeister-Kollege Vitus Blang merkte gar an, dass er "fast die Hoffnung auf einen Abschluss aufgegeben hatte". Das gefeierte Vertragswerk soll eine Frage regeln, um die es in der Vergangenheit zwischen den Kommunen immer wieder Streit gegeben hatte: Die Ansiedlungen und Erweiterungen im Einzelhandel. Als beispielsweise Möbel Martin in Konz siedelte, ging die Stadt Trier auf die Barrikaden. Als die Trierer ihrerseits in Castelforte ein neues Gewerbegebiet schufen, reagierte man in Schweich sauer. Den Ansiedlungs-Wildwuchs soll nun das Regelwerk der "Interkommunalen Vereinbarung Einzelhandel" begrenzen. Die Verhandlungen dazu waren in fünf Workshops unter neutraler Moderation einer Kölner Unternehmensberatung intensiv und durchaus kontrovers geführt worden - daran ließen die Beteiligten gestern im Trierer Rathaus keinen Zweifel. Die Vereinbarung regelt im Einklang mit dem Landesentwicklungsprogramm und dem Regionalen Raumordnungsplan wesentliche Punkte der künftigen Einzelhandelsentwicklung zwischen den Städten. So wird festgehalten, welche Zonen bei einer Ansiedlung die Interessen der anderen Kommunen berühren, und welche Flächen nur die betroffene Gemeinde angehen. Bei Einzelhandelsansiedlungen in diesem Bereich sollen sich die übrigen Partner künftig heraushalten. Halten sich alle Beteiligten an die Vereinbarung, dürften formale Einsprüche und öffentliche Scharmützel der Vergangenheit angehören. Auch die Steuerung der Grundversorgung und die Behandlung großflächiger Einzelhandelsmaßnahmen sind geregelt, ebenso wie die oft umstrittene, aber rechtlich bedeutsame Definition, welche Handelsnutzung "innenstadtrelevant" und "nicht innenstadtrelevant" ist. Ihren Ursprung hat die Vereinbarung in dem vom Trierer Stadtrat verabschiedeten Einzelhandelskonzept. Darin wurde auch eine Abstimmung mit dem Umlandgemeinden in Fragen des Einzelhandels thematisiert und eine Verbesserung der Kooperation angestrebt. Mit der neuen Regelung sieht der Saarburger Verbandsbürgermeister Günther Schartz eine "Signalwirkung" im Hinblick auf die Investitionssicherheit der Betriebe. Und die können alle Beteiligten gut gebrauchen. Die Situation für Neuansiedlungen in Trier sei "eher mau", meinte Christiane Horsch. "Aber wenn sich einer bei uns ansiedeln wollte und wir hätten keine Fläche, dann würden wir ihn eben nach Konz, Saarburg oder Schweich schicken." Landesweit sind die vier beteiligten Kommunen mit ihrer Vereinbarung Vorreiter. Das Projekt hat 7500 Euro gekostet, die vollständig vom Land getragen wurden.

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