Frist bis 15. September

TRIER. (red) Ein neues Gesetz sorgt für Klarheit beim steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Voraussetzung für die Nutzung der Steuerklasse II ist, dass zum Haushalt mindestens ein Sohn oder eine Tochter bis 18 Jahre gehört, für die Kindergeld gezahlt wird.

Das gilt nicht für Väter oder Mütter, die in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben. Das Rathaus darf bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2005 nur dann die Klasse II bescheinigen, wenn der Betroffene vor dem 20. September schriftlich versichert, die Voraussetzungen zu erfüllen. Wenn Kinder zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, wird die Klasse II hingegen nur vom Finanzamt auf Antrag eingetragen. Städte und Gemeinden sind verpflichtet, Arbeitnehmer dem Finanzamt zu melden, auf deren Lohnsteuerkarte 2004 bereits die Klasse II eingetragen war und die keine Erklärung abgeben. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird dann geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt wurden. Die betroffenen Arbeitnehmer werden gebeten, ihre Erklärung bis spätestens 15. September beim Bürgeramt abzugeben oder das Formular im Internet herunterzuladen und unterschrieben zurückzusenden: www.trier.de/buergeramt/lsk_klasse2.htm .

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort