Fünfeinhalb Jahre für Überfall auf Rentnerin

TRIER. (DiL) Das Landgericht hat einen 35-jährigen Trierer zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis wegen erpresserischen Menschenraubs und versuchter schwerer räuberischer Erpressung verurteilt. Zudem ordnete die Kammer die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Wolfgang B. hatte laut Anklage im Juli dieses Jahres eine 83-jährige Rentnerin am Abend in ihrer Eurener Wohnung überfallen, sie dort festgehalten, körperlich misshandelt und gedroht, sie zu erwürgen, falls sie ihm kein Geld aushändigen würde. Der Angeklagte hatte den Vorgang als Irrtum dargestellt: Die Frau sei in Panik geraten, als er lediglich eine Auskunft einholen wollte. Das Gericht schloss sich in der Bewertung der Vorgänge und bei der Strafzumessung uneingeschränkt der Staatsanwaltschaft an. Es gebe keine Zweifel an der Absicht des Angeklagten, die gehbehinderte Rentnerin zu erpressen. Erst das beherzte Eingreifen von Nachbarn habe Wolfgang B. an der kompletten Ausführung seiner Tat gehindert. Die Kammer verwies auf die zahlreichen Vorstrafen und die fehlgeschlagenen Therapie-Versuche, die der Gutachter auf die Unfähigkeit Wolfgang B.'s zur Kooperation zurückgeführt hatte. B.'s Anwalt wollte dagegen die Möglichkeit eines Missverständnisses nicht völlig ausschließen. Er bezweifelte die Notwendigkeit einer dauerhaften Unterbringung seines Mandanten in der Psychiatrie. Ein konkretes Strafmaß hatte er in seinem Plädoyer nicht gefordert.

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