Für den Staatsanwalt ist es Betrug: Strafbefehl gegen Bürgermeister Bernhard Busch

Waldrach/Trier · Bernhard Busch hat über Jahre hinweg Fahrtkosten zu Unrecht kassiert. Das steht für die Staatsanwaltschaft Trier fest. Deshalb hat sie einen Strafbefehl beantragt. Akzeptiert Busch den, ist der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer, der auch FDP-Fraktionschef im Kreistag ist und für den Landtag kandidiert hat, vorbestraft.

 Bernhard Busch ist mit seinem Dienstwagen viel unterwegs. Wegen Unstimmigkeiten bei der Abrechnung von Fahrten droht ihm nun ein Strafbefehl. TV-Foto: Archiv/ Friedemann Vetter

Bernhard Busch ist mit seinem Dienstwagen viel unterwegs. Wegen Unstimmigkeiten bei der Abrechnung von Fahrten droht ihm nun ein Strafbefehl. TV-Foto: Archiv/ Friedemann Vetter

Foto: friedemann vetter (ve._), Friede ("TV-Upload vetter"

Waldrach/Trier. Als Bürgermeister kommt man viel rum. Da gibt es einerseits eine Vielzahl von Terminen innerhalb der Verbandsgemeinde. Auch jenseits der VG-Grenzen stehen es viele Sitzungen an. Für solche Fahrten gibt es Dienstwagen. Solch einen fährt Bernhard Busch, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer. Und mit seinem von der VG finanzierten Auto war er zwischen 2010 und 2015 viel unterwegs im Land. Beispielsweise in Mainz beim Gemeinde- und Städtebund oder in Trier bei Kreistagssitzungen. Diese Fahrten bringen Busch nun mächtig Ärger ein.

Die Staatsanwaltschaft Trier hält den Bürgermeister für hinreichend verdächtig, dass er bei 63 Fahrten Reisekosten behalten hat, die er der VG hätte weiterreichen müssen. Denn er war ja mit einem Dienstfahrzeug unterwegs und hatte demzufolge keine eigenen Kosten. Insgesamt rund 6300 Euro hätten laut Staatsanwaltschaft an die VG gezahlt werden müssen. Hat Busch aber nicht. Die ebenfalls gezahlten Aufwandsentschädigungen haben Busch dagegen zugestanden.
Aufgrund ihrer Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Trier beantragt, dass der Bürgermeister eine Gesamtgeldstrafe von 220 Tagessätzen wegen Betrugs durch Unterlassen erhält. Nach TV-Informationen müsste er somit 22 000 Euro zahlen. Von der Staatsanwaltschaft gab es keine Information über die Höhe der Summe.

An dieser Stelle gibt es nun drei Möglichkeiten, wie es weitergehen kann. Sollte das Gericht Bedenken bezüglich eines Strafbefehls haben, wird es laut Staatsanwaltschaft eine Gerichtsverhandlung geben, bei der die Vorwürfe zur Sprache kommen. Erlässt das Gericht einen Strafbefehl, kann Busch Einspruch einlegen. Dann gibt es ebenfalls eine Verhandlung. Im dritten Fall akzeptiert der 56-Jährige den Strafbefehl. Dann muss er die Geldstrafe zahlen und ist vorbestraft.

Dr. Andreas Ammer ist Rechtsanwalt Buschs und sagt: "Meinem Mandanten ist daran gelegen, dass die Angelegenheit zügig abgeschlossen wird." Es stehe jedoch nicht fest, wie Busch auf einen möglichen Strafbefehl reagiere. Seinem Mandanten gehe es darum, sich rasch wieder seinen Amtsgeschäften widmen zu können. Nach Rücksprache mit Busch könne er sagen, dass dieser nicht plane, Konsequenzen aus der Angelegenheit zu ziehen. Weder in Bezug auf sein Bürgermeisteramt noch auf sein Mandat im Kreistag Trier-Saarburg.
Ammer stellt noch einmal fest, dass sein Mandant kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe Schadenswiedergutmachung geleistet habe. "Es gab nie ein Leugnen", sagt er. Busch - der derzeit im Urlaub weilt - habe seine Fehler eingeräumt.

Die Fahrgeld-Affäre hat noch eine weitere Seite. Bei der Kreisverwaltung läuft derzeit ein Disziplinarverfahren gegen Busch. Zur aktuellen Entwicklung sagt Thomas Müller, Sprecher der Behörde: "Die Kreisverwaltung wird zunächst abwarten, ob der Strafbefehl rechtskräftig wird und anschließend auf der Basis der dem Strafbefehl zugrunde liegenden Begründung das zurzeit ruhende Disziplinarverfahren wieder aufnehmen."Meinung

Unangenehme Lage
Bernhard Busch hat sich in eine unangenehme Lage manövriert. Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass er jahrelang bei Fahrtkosten betrogen hat. Deshalb möchte sie ihn mit einer solch hohen Strafe belegen, dass er damit vorbestraft ist. An Rücktritt denkt er bisher jedoch nicht. Die Mitglieder des Verbandsgemeinderats Ruwer werden sich nun die Frage stellen, ob sie dem Verwaltungschef weiter trauen können. Tun sie das nicht, wäre ein Abwahlverfahren die Folge. Dies scheint gar nicht so unmöglich. Denn so etwas wie eine politische Hausmacht dürfte Busch nicht besitzen. Die hat er nach dem plötzlichen Wechsel von den Freien Wählern zur FDP unmittelbar vor der Landtagswahl verspielt. Und auch, wenn der Rat nicht reagiert, ist fraglich, ob er sich aufgrund der Fahrtgeld-Affäre bis zum regulären Ende der Amtszeit 2019 durchlavieren kann. Spätestens jetzt muss sich Bernhard Busch Gedanken über einen Rücktritt machen. Strafe zahlen und weitermachen wie zuvor reicht nicht. h.jansen@volksfreund.de

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