Fürsorgepflicht gegenüber Gästen

Zur Berichterstattung über Busfahren in Trier:

Unter der Rubrik "Extra" steht in dem Bericht die Rechtslage im Omnibusverkehr. Das heißt, was der Fahrgast so alles zu beachten hat, wenn er den Bus betritt.

Wo aber steht, was der Busfahrer zu beachten hat, wenn er mit seinen Fahrgästen unterwegs ist?

Er hat eine Führsorgepflicht seinen Fahrgästen gegenüber. Das heißt, er sollte nicht wie so viele Busfahrer der Stadt Trier mit Scheuklappen durch die Gegend fahren, sondern er sollte auch öfters mal in den Innenspiegel schauen.

Vor allen Dingen sieht es sehr schick aus, wenn die linke Hand aus dem Fenster gehangen wird und mit der rechten das Lenkrad bewegt wird.

Oder man hält mit der rechten Hand die Kasse fest, und mit der linken Hand hält man das Lenkrad fest.

Ein Beispiel: Am Justizplatz wollte eine kleinwüchsige Dame aussteigen. Aber da der freundliche Busfahrer den Bus nicht absenkte, hatte die Dame große Probleme, weshalb ich ihr dann Hilfestellung gab und den Busfahrer fragte, warum es eigentlich im Bus einen Rückspiegel gibt. Die Antwort ist leider nicht druckreif.

Aber auch bei der Fahrweise - voll aufs Gaspedal und im nächsten Moment auf die Bremse -muss man sich mehr als einen sicheren Halt/Stand besorgen: Als ich einem Fahrer mal sagte, er soll das Behandeln des Trittplattenbremsventils üben, hat er mich ganz rot werdend angeschaut.

Vor allem muss man sich fragen: Wo haben diese Sonntagsfahrer mit Busschein eigentlich ihren Führerschein gemacht?

Als ich einmal - und nie wieder - mit dem Bus nach Pfalzel gefahren bin, gab ich dem Fahrer mein Fahrziel an, wie es sichtbar auf dem Kassengestell zu lesen ist. Aber der Fahrer wusste leider nicht, wo die Ringstraße ist.

Winfried Hild, Trier

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