Funkmast in Waldrach: Anwohner sehen Strahlung als Ursache für Krankheiten und fordern neuen Standort

Waldrach · Bürger in Waldrach (Kreis Trier-Saarburg) fordern einen neuen Standort für den Mobilfunkmast in der Thommer Straße. Sie vermuten, dass die Strahlen der Sendeanlage für vermehrte Krebserkrankungen in der Nachbarschaft verantwortlich sind. Die Telekom als Betreiberin sieht keinen Handlungsbedarf: Die gesetzlichen Grenzwerte würden eingehalten. Zudem gebe es keinen technisch geeigneten Alternativ-Standort.

Wolfgang Bick ist besorgt. Wenige Dutzend Meter von seinem Grundstück im Waldracher Leiengarten entfernt steht ein Funkmast der Deutschen Telekom. 1973 wurde er auf freier Fläche gebaut, damals für den Fernsehempfang. Mittlerweile nutzen ihn vier Mobilfunkanbieter für Sprachdienste und mobile Datenübertragung (UMTS). Das Wohngebiet ist dicht an den Mast herangerückt.

Einige Anwohner vermuten, dass die elektromagnetische Strahlung des Mobilfunks ihrer Gesundheit schadet. Öffentlich dazu äußern wollen sich nur wenige. Bicks Frau starb 2005 an einem Hirntumor. In seiner Nachbarschaft sind ihm fünf weitere Fälle von Krebserkrankungen bekannt, auch er selbst ist krank. "Ich denke: Das sind die Strahlen", sagt Bick. Bisher habe ihm das niemand bestätigt. "Aber es ist doch kurios, dass es so viele Fälle in einer Straße gibt." Ein Nachbar stimmt zu: "Die einen sagen, es ist ungefährlich, die anderen, es kann Probleme verursachen. Solange das aber nicht auszuschließen ist, muss der Mast versetzt werden."

Ein weiteres Problem: "Der Mast steht deutlich schief. Wenn er kippt, fällt er auf unsere Häuser." Ende März hat Bick im Gemeinderat gefordert, dass die Strahlenwerte überprüft werden. Ortsbürgermeister Heinfried Carduck hat die Verwaltung der Verbandsgemeinde (VG) Ruwer um Klärung gebeten. Die Ortsgemeinde hat laut Carduck mehrfach versucht, dem Betreiber einen anderen Standort schmackhaft zu machen. Ansprechpartner ist die Deutsche Funkturm GmbH, die sich in der Telekom-Gruppe um alle Funkstandorte kümmert. Ein Areal oberhalb des Sportplatzes sei verworfen worden, weil es künftig einmal Bauland werden soll. An einem anderen Standort am Ende des Zollwegs sei "unserer Meinung nach eine Funkverbindung gewährleistet gewesen", sagt Carduck. "Der Betreiber wollte das prüfen." Der Kontakt sei dann vor einem Jahr abgerissen - als die Telekom ein Glasfaserkabel zum ursprünglichen Maststandort verlegt habe.

Laut VG-Bürgermeister Bernhard Busch hat die Verwaltung bereits mehrfach bei der zuständigen Bundesnetzagentur (siehe Extra) nachgefragt. Es gebe eine gültige Betriebserlaubnis für den Mast, die auch nach dem Aufbau weiterer Antennen fortgeschrieben wurde. "Die gesetzlichen Grenzwerte werden eingehalten."
Die VG werde nochmals nachhaken: "Aber ich erwarte dasselbe Ergebnis." Es sei nicht ausgeschlossen, dass "manche Menschen auf die Strahlung empfindlich reagieren", sagt Busch. Eine rechtliche Handhabe gebe es aber erst, wenn "der Gesetzgeber die Grenzwerte ändert". Für die Betreiber sei zudem "die Frage der Wirtschaftlichkeit oft entscheidend". Die Waldracher Anlage halte die gesetzlichen Grenzwerte ein und stelle "keine Gefährdung" dar, teilt ein Telekom-Sprecher auf Anfrage mit. Die Werte würden auf der Basis internationaler Forschungen festgelegt und sicherten auch den "Schutz empfindlicher Menschen", etwa von Älteren und Kindern. Die genannten Alternativstandorte wurden laut Sprecher als "funktechnisch ungeeignet" beurteilt: "Wir hätten zig Tausend Nutzer nicht mehr versorgen können. Mangels Alternativen bleibt es beim derzeitigen Standort." Das Mastfundament sei im Herbst 2013 "nachgebessert" und der Mast damit "gesichert" worden. Wolfgang Bick will sich trotzdem weiter für ein Versetzen des Mastes einsetzen: "Ich hoffe auf Unterstützer, als Einzelkämpfer hat man keine Chance."Extra

In Deutschland hat der Gesetzgeber die Grenzwerte für den Schutz vor elektromagnetischer Strahlung etwa durch Mobilfunk in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz festgeschrieben. Diese Verordnung wurde zuletzt im August 2013 erneuert. Auf Basis dieser Werte kontrolliert die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen bei jeder einzelnen Basisstation, ob die Vorgaben eingehalten werden. Dies geschieht vor dem Aufbau einer Anlage, aber auch während des Betriebs. Bevor eine Station eine Standortbescheinigung erhält, werden die tatsächlich auftretenden Immissionen überprüft. Dafür muss jeder Mobilfunkbetreiber Betriebsdaten wie etwa über die Art der Antennen, ihre Sendeleistung und -richtung und die Anzahl der Funkkanäle übermitteln. Aus den Daten berechnet die Bundesnetzagentur, in welchem Abstand die elektromagnetischen Felder der Anlage den gesetzlich festgelegten Grenzwert erreichen und legt dann den gültigen Sicherheitsabstand zur Anlage fest. Bei bereits genutzten Anlagen wird in unregelmäßigen Abständen geprüft, ob die Angaben in der Standortbescheinigung noch stimmen. cweb

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