Gefährliche Begegnungen zwischen Blech und Gestein

Ein bröckelnder Hang beunruhigt die Nutzer der K 56 zwischen Schöndorf und Bonerath. Regelmäßig brechen dort kleinere und auch größere Schieferteile ab, rollen hinunter auf die Fahrbahn und verursachen gefährliche Situationen.

Gefährlich: Ein Schieferstück auf der K 56. TV-Foto: Friedhelm Knopp

Schöndorf/Bonerath. (f.k.) Kürzlich wurde durch den Steinschlag auf der K 56 zwischen Schöndorf und Bonerath ein PKW erheblich beschädigt. Ein lange Bremsspur zeugt noch von dem Versuch eines Fahrers, vor einem größeren Brocken zu stoppen, der plötzlich auf die Straße rollte. Ein vergeblicher Versuch: Das Fahrzeug geriet auf das etwa 20 mal 20 Zentimeter große Felsstück und wurde am Unterboden erheblich beschädigt. Die Bilanz: ein defekter Auspuff, eine zerschlagene Traverse und Löcher im Wagenboden. Eine Aussicht auf Entschädigung durch den Kreis Trier-Saarburg oder die Straßenverwaltung besteht nicht. Auch andere regelmäßige Nutzer dieser Kreisstraße berichten von ähnlichen "Begegnungen der unheimlichen Art". Ein Autobesitzer klagt über eine zerstörte Felge, und ein Motorradfahrer berichtet von einem riskanten Slalom um herumliegendes Gestein. Als der TV kürzlich die Straße abfuhr, lagen erneut Schieferbrocken auf der Fahrbahn. Die Exemplare waren zwar klein, aber eine Gefahr stellen die scharfkantigen Schieferstücke auch so dar - sie können etwa von einem Fahrzeug hochgeschleudert werden und andere Verkehrsteilnehmer treffen.Der zuständige Landesbetrieb Mobilität (LBM) Trier schließt nicht aus, dass an dem betreffenden Straßenabschnitt Erdreich, Steine und Gehölze "in meist geringem Umfang" auf die Strecke geraten können. Dies werde jedoch im Rahmen der regelmäßigen Streckenkontrollen durch die Straßenmeisterei beobachtet und beseitigt, erklärt die LBM-Dienststellenleiterin Edeltrud Bayer. Ein umfassender Schutz - etwa durch Befestigungsbauten an allen Straßenrändern - würde jedoch die Möglichkeiten der Straßenbaulastträger überfordern. Bei Schäden durch herabfallendes Geröll trage zunächst grundsätzlich der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks, von dem die Gefahr ausging, die Verantwortung. Allerdings könne er sich meist auf "höhere Gewalt" berufen. Auch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg weist auf die sogenannten Regelmaßnahmen wie Beschilderung und Streckenkontrollen hin. Pressesprecher Thomas Müller: "Sollte jedoch die Stabilität des angrenzenden Hangs infrage stehen, müssten man sich mit dem Landesbetrieb Mobilität über Sicherunsmaßnahmen unterhalten." Auf jeden Fall werde den Hinweisen nun nachgegangen.