Analyse Gefährliches Überholen von Radfahrern: Warum es in Trier und Luxemburg keine Kontrollen gibt

Trier/Luxemburg · Die Polizeien aus Luxemburg und Rheinland-Pfalz sehen derzeit keine Möglichkeit, den Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen von Fahrrädern durch Autos mit technischen Hilfsmitteln zu kontrol­lieren. Aber stimmt das?

 Mindestens 1,5 Meter Platz müssen Autofahrer beim Überholen zwischen ihrem Auto und Radfahrern lassen. Das ist auf diesem Bild nicht der Fall. Kontrolliert oder geahndet werden solche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung in der Region Trier offensichtlich normalerweise nicht.

Mindestens 1,5 Meter Platz müssen Autofahrer beim Überholen zwischen ihrem Auto und Radfahrern lassen. Das ist auf diesem Bild nicht der Fall. Kontrolliert oder geahndet werden solche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung in der Region Trier offensichtlich normalerweise nicht.

Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Robert Michael

Nach vier Jahren schien die Welt für viele Radfahrer in Luxemburg in bester Ordnung zu sein. Seit Mai 2018 müssen in Luxemburg Autos und LKW beim Überholen von Zweirädern mindestens 1,5 Meter Abstand zu Fahrrädern einhalten. Sven Clement (Piraten), Mitglied der luxemburgischen Abgeordnetenkammer, hatte Polizeiminister Henri Kox (Grüne) vor einigen Wochen gefragt, wie oft die großherzogliche Polizei in den ersten sechs Monaten des Jahres Verstöße gegen diesen Mindestabstand geahndet habe. Die Antwort: „An de leschte sechs Méint huet d’Police allerdéngs kee Verstouss géint den Artikel 125.08 vum Code de la Route (Mindestofstand vun 1,5 Meter beim Iwwerhuele vu Vëlosfuerer net agehalen) festgestallt.“ Übersetzung: Es wurde kein Verbot gegen den Mindestabstand festgestellt und geahndet. 74 Euro wären fällig geworden, wenn ein Autofahrer erwischt worden wäre, der zu nah an einem Radfahrer vorbeigefahren ist.