Gefängnisstrafe nach Baby-Missbrauch

Trier · Das Landgericht hat einen 54-jährigen Mann aus dem Raum Neustadt an der Weinstraße wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Säuglings zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Die an der Tat beteiligte Mutter des Opfers bleibt in Freiheit.

Viereinhalb Monate lang dauerte ein außergewöhnlicher Missbrauchsprozess der Ersten Großen Strafkammer am Landgericht Trier (der TV berichtete). Auch das am Donnerstag gesprochene Urteil muss nicht das Ende bedeuten - es ist nämlich noch nicht rechtskräftig.

Der Fall: Zunächst gab es zwei Angeklagte. Die 41-jährige Triererin und der 54-Jährige aus dem Raum Neustadt an der Weinstraße führten zur Tatzeit 2007 eine sexuelle Beziehung. Sie sollen sich gemeinsam am damals gerade zweieinhalb Monate alten Sohn der Angeklagten vergangen haben.

Der Prozessauftakt: Anfang April 2013 stand eine mögliche Verständigung (Deal) im Raum. Dabei kann das Gericht für den Fall eines umfassenden Geständnisses einen bestimmten Strafrahmen zusagen. Doch dazu kam es nicht.

Das Geständnis der Mutter: Am zweiten Verhandlungstag gestand die Mutter, den späteren Angeklagten mit ihrem Kind besucht zu haben. Dabei seien kinderpornografische Fotos mit Beteiligung der beiden Erwachsenen entstanden. Die 41-Jährige behauptete allerdings, der Angeklagte habe die Idee zu den Aufnahmen gehabt, und sie habe lediglich "mitgemacht". Der Angeklagte stellte die Sachlage genau andersherum dar: "Ich habe mitgemacht, aber ich habe kein Interesse an kleinen Kindern."

Das Urteil gegen die Mutter: Am 19. Juni trennte die Kammer das Verfahren gegen die Mutter ab. Das Gericht verurteilte sie wegen schweren sexuellen Missbrauchs unter Einbeziehung einer früheren Strafe zu zwei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Das Urteil gegen den 54-Jährigen: Wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Besitzes von Kinderpornographie soll der Mann drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

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