Gefängnisstrafen für zwei Metalldiebe

Trier · Zwei Mitglieder einer Bande von Metalldieben sind am Landgericht Trier verurteilt worden: Eine 22-jährige Triererin muss demnach zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis, ein 24-jähriger Saarburger zwei Jahre und sechs Monate. Zwei weitere Komplizen aus Trier und der Verbandsgemeinde Schweich bekamen jeweils zwei Jahre auf Bewährung.

Die insgesamt fünfköpfige Bande soll von September bis Dezember 2011 Kabeltrommeln, Werkzeuge und weiteres Diebesgut von Firmengeländen gestohlen und an Schrotthändler verkauft haben. Einer von zwei Rädelsführern wurde bereits im Juni 2012 zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Als ihm gleichberechtigte Bandenchefin gilt die 22-Jährige, die allerdings nur geringfügig vorbestraft war und erhebliche Aufklärungshilfe leistete.

Ihr 24-jähriger Freund aus Saarburg, der nach eigener Aussage aus Liebe zu ihr mitgemacht hatte, war hingegen einschlägig vorbestraft und leistete keine spezielle Aufklärungshilfe.

Die beiden weiteren, ebenfalls 24-jährigen Komplizen waren nicht beziehungsweise nur geringfügig vorbestraft und haben aus Sicht des Gerichts eine günstige Sozialprognose aufgrund ihres gefestigten Umfelds. Daher setzte die Dritte Große Strafkammer diese beiden Freiheitsstrafen zur Bewährung aus.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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