GEFAHR

Zu den Berichten "Brezeln, Käse, Saft: Kontrolleure finden immer wieder Unappetitliches" und "Lebensgefahr in der Eisenbahnstraße" (TV vom 3. August):

Bei gesundheitsgefährdenden Hygienemängeln in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben können diese ratzfatz von höherer Stelle dichtgemacht werden, wenn "Dritte gefährdet" sind. Wenn wegen defekter Bahnschranken Lebensgefahr (für Dritte) besteht, darf die für Sicherheit und Ordnung auf Bahnhöfen und Bahnanlagen verantwortliche Bundespolizei die Bahnstrecke nicht sperren. Vielmehr wird es dem Betreiber, der Deutschen Bahn AG, seit Monaten selbst überlassen, wie, wann und ob überhaupt die Probleme behoben werden. Ganz salopp gesagt: Ein paar Salmonellen kann ich überleben, von einem Zug überrollt zu werden, wohl eher nicht. Nicht falsch verstehen: Die vorübergehende Schließung von gegen die Hygieneverordnung verstoßenden Lebensmittelbetrieben ist angemessen. Doch es ist unverhältnismäßig, wenn bei bestehender Lebensgefahr nicht auch gegen die Bahn eingeschritten wird. Ursula Gauer, Trierweiler

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