Geheime Quelle bleibt unerkannt

Trier · Die Trierer Staatsanwaltschaft hat ihr Verfahren gegen einen Informanten des Trierischen Volksfreunds eingestellt. "Der Täter konnte nicht ermittelt werden", teilt Peter Fritzen, Leitender Oberstaatsanwalt, mit.


Tätig geworden war die Behörde, weil dem TV im Vorfeld der Wahl des neuen Trierer Baudezernenten die Bewerbungsunterlagen der Kandidaten zugespielt worden waren.
Der TV hatte anschließend allgemein über den Bewerberkreis berichtet, dabei aber keine Namen, bisherige Arbeitsstellen oder die Wohnorte der Bewerber genannt.
Weil die im Rathaus vertraulich behandelte Kandidatenliste an den Trierischen Volksfreund weitergeleitet worden war, hatte Oberbürgermeister Klaus Jensen Strafanzeige gestellt, um die undichte Stelle im eigenen Haus ausfindig zu machen.
Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen ein.
Der TV hatte in dem Verfahren von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und seine Quelle nicht genannt. "Danach sind sämtliche Personen als Zeugen befragt worden, die Kenntnis vom Inhalt der Kandidatenliste hatten. Hierbei hat sich ein Tatverdacht gegen eine konkrete Person nicht ergeben", erläutert Oberstaatsanwalt Fritzen. red

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