Geisterfahrer-Prozess: 63-Jährige ab Ende August vor Gericht

Trier · Fast zwei Jahre nach dem Geisterfahrer-Unfall auf der A 1 bei Rivenich (Bernkastel-Wittlich) mit drei Toten beginnt im August der Prozess gegen die Verursacherin. Sie ist wegen fahrlassiger Totung angeklagt.

 Eines der total zerstörten Autos nach dem Frontalzusammenstoß auf der A1 bei Rivenich (Archivfoto)

Eines der total zerstörten Autos nach dem Frontalzusammenstoß auf der A1 bei Rivenich (Archivfoto)

Foto: Agentur Siko


Absicht oder Fahrlassigkeit? Darum geht es, wenn ab 28. August vor dem Trierer Landgericht uber die Ursache fur den Horrorunfall vom 15. Oktober 2012 auf der A 1 bei Rivenich verhandelt wird. Eine damals 61-jährige Daunerin fuhr an jenem Nachmittag falsch von einem Rastplatz auf die Autobahn und einen Kilometer weiter in den Wagen eines 31-jahrigen Familienvaters aus Bad Ems. Der Mann, seine neun Jahre alte Tochter und sein siebenjahriger Sohn starben, die ebenfalls im Auto sitzenden vier- und zehnjahrigen Tochter uberlebten den Unfall lebensgefahrlich verletzt. Laut deren Anwalt Franz Obst sind die Kinder traumatisiert, genau wie ihre Mutter, die noch zwei weitere Kinder hat - das jungste kam drei Monate nach dem Tod des Vaters auf die Welt.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Daunerin, die ebenfalls lebensgefahrlich verletzt wurde, fahrlassige Totung vor. Die Frau habe auf dem Parkplatz mit einem Bekannten telefoniert und nach dem Weg gefragt. Danach soll sie zunachst auf dem Parkplatz in falscher Richtung zur Autobahn gefahren sein, bevor sie wendete und zur Ausfahrt des Rastplatzes fuhr. Doch statt sich geradeaus in den Verkehr einzufadeln, soll sie scharf links abgebogen und in entgegengesetzter Richtung auf die Uberholspur gefahren sein.

Die Staatsanwaltschaft nimmt einen Fahrfehler durch Unsicherheit als Grund des Unfalls an. Eine Selbstmordabsicht wird ausgeschlossen. Anwalt Obst ist der Uberzeugung, dass die Daunerin mit Absicht zur Geisterfahrerin wurde und in Kauf nahm, Menschen zu toten.

Dem widerspricht jedoch der Verteidiger der Angeklagten, Hans-Josef Ewertz. Seine Mandantin konne sich nicht mehr an den Unfall erinnern, sagt Ewertz. Er hofft, dass die Frau, die noch immer in psychologischer Betreuung ist, mit einer Bewahrungsstrafe davonkommt. Die Hochststrafe fur fahrlassige Totung liegt bei funf Jahren Haft.

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