Gelbe Karte für kranken Zechpreller

Gelbe Karte für einen 44-jährigen Zechpreller: Lässt er sich künftig nichts mehr zuschulden kommen, bleibt der Trierer auf freiem Fuß. Für den Fall eines weiteren Fehltritts aber hat das Landgericht die Unterbringung des psychisch kranken Mannes in einer Klinik angeordnet.

Trier. (sey) Derzeit scheint sich Martin M. (Name von der Redaktion geändert) auf einem guten Weg zu befinden. Der 44-Jährige hat einen Job als Küchenhelfer gefunden, "ich habe wenig Arbeit mit ihm", sagt sein Betreuer.

Vor anderthalb Jahren war das noch ganz anders. Da hörte der geschiedene Vater eines erwachsenen Sohnes häufig Stimmen oder wähnte sich in einem Raumschiff über der Erde schwebend. Einmal stieg der gelernte Metzger sogar in einen Kanalschacht; "weil ich die Stadt Trier retten wollte", sagte Martin M. zum Auftakt seines Sicherungsverfahrens vor dem Trierer Landgericht (TV vom 1. August).

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, monatelang in Trierer Geschäften und Gaststätten randaliert und die Zeche geprellt zu haben. Hausverbote habe er einfach ignoriert, heißt es in der Antragsschrift des Staatsanwalts.

Die Liste der Fehltritte des psychisch und alkoholkranken Mannes ist so lang, dass der Anklagevertreter zum Auftakt des Sicherungsverfahrens fast 20 Minuten benötigte, um sie vorzulesen. Es ging um Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Das würde in einem normalen Strafverfahren für eine längere Gefängnisstrafe reichen. Aber der Trierer ist wegen seiner Erkrankung schuldunfähig.

Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts ordnete daher seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Die allerdings wird noch einmal zur Bewährung ausgesetzt. Will heißen: Leistet sich der 44-Jährige künftig keinen weiteren Fehltritt, bleibt ihm die Klinik erspart. Neben einem Bewährungshelfer wird Martin M. auch eine sogenannte Führungsaufsicht zur Seite gestellt. Sie soll dem psychisch kranken Mann helfen, sein Leben zu meistern.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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