Geld für angeblichen Telefonsex kassiert? Volksbank kündigt dubioser Firma das Konto

Trier · Die Volksbank Trier hat auf Beschwerden von Opfern eines als Abzockerfirma geltenden Unternehmens reagiert. Diese, überwiegend Rentner, wurden aufgefordert, Geld für die angebliche Nutzung einer Sexhotline auf ein Konto bei der Volksbank einzuzahlen.

Die Volksbank hat die entsprechende Bankverbindung mittlerweile gekündigt, obwohl es keine Hinweise auf kriminellen Maschenschaft gegeben habe, teilte die Bank auf Anfrage mit. Die Volksbank hat reagiert. Man habe das Konto, das nicht auf das Münchner Inkassobüro laufe, gekündigt, sagt Volksbank-Vorstand Horst Schreiber auf Nachfrage des Trierischen Volksfreunds. Er verwies allerdings darauf, dass es keinen Hinweis auf Betrug oder Geldwäsche gibt.

Es habe keinerlei Auffälligkeiten bezüglich des Kontos gegeben. "Wir wollen aber nicht den Dunstkreis dubioser Firmen kommen." In den vergangenen Wochen habe die Bank vermehr Hinweise bekommen, dass entsprechende Rechnungen verschickt worden seien, die die Empfänger zur Einzahlung bei der Volksbank Trier aufforderten. Bei dem Konto handele es sich um Firmenkonto. Der Inhaber sei im "grenznahen Ausland" gemeldet und habe sich aus räumlicher Nähe die Volksbank Trier ausgewählt.

Im Internet finden sich zahlreiche Hinweise auf diese Masche. Immer wieder wird dort das Münchener Inkassobüro erwähnt ebenso wie das Unternehmen R:M.I. Dahinter verbirgt sich ein Unternehmen namens Roxborough Management Inc., das als seinen Firmensitz die Karibik-Insel Tortola angibt. Vermutlich nur eine Briefkastenfirma. Das Inkassobüro ließ eine Anfrage des Trierischen Volksfreunds Zeitung unbeantwortet.

Der Berliner Rechtsanwalt Thomas Schulte vermutet, dass die Adressaten dieser Mahnschreiben, zumeist ältere, oft alleinstehende Personen, einfach nur aus Telefonbüchern entnommen worden sind. Sie hätten niemals sexuelle Dienstleistungen von der Firma in Anspruch genommen. Auch die Summe von 90 Euro erwecke den Verdacht, dass nur die Scham und Verwirrung der Opfer ausgenutzt werden soll. "Strafrechtlich gilt es als Betrug, ein Opfer mit einer angeblichen Forderung zu bedrängen und glauben zu machen, dass Schulden bestehen." wie

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